Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler (AfD) wegen des Verdachts des Subventionsbetruges. Das bestätigte ein Behördensprecher auf Anfrage des SPIEGEL. Zuvor hatte der Bundestag die Immunität des Politikers aufgehoben .
Anlass für die Ermittlungen waren offenbar Corona-Beihilfen, die Ziegler im Frühjahr 2020, während des ersten Lockdowns, als Geschäftsführer für eine private Textilfirma im sachsen-anhaltischen Bitterfeld beantragt hatte. Laut Website des Bundestags arbeitet Ziegler dort seit 2012 und ist verantwortlich für zwei Filialen mit sieben Mitarbeitern.
In einer Stellungnahme Zieglers gegenüber dem SPIEGEL bestätigte der Politiker, dass er als Geschäftsführer eines Textileinzelhandelsunternehmens »im März 2020 Corona-Soforthilfen in Höhe von 12.096 Euro« beantragt und erhalten habe. Auf Facebook hatte er sich im Januar 2021 noch darüber beschwert, dass die Hilfen für Unternehmen während der Pandemie unzureichend seien.
Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist nun offenbar die Frage, ob die Firma zum Zeitpunkt der Beantragung der Soforthilfen bereits verschuldet war und deshalb womöglich gar nicht subventionsberechtigt war.
Ziegler räumt in seiner Stellungnahme ein, dass die Soforthilfen im August 2021 wieder zurückgezahlt worden seien — »einschließlich Zinsen und Kosten«. Den Vorwurf strafrechtlich relevanter Handlungen weist er jedoch als »absurd« zurück.
Zu Details des Verfahrens wollte sich die Staatsanwaltschaft unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst nicht weiter äußern.
In der Vergangenheit kam Ziegler schon einmal mit den Ermittlungsbehörden in Berührung. In Sachsen-Anhalt wurde Strafanzeige gegen den AfD-Mann erstattet, weil er einen Wahlspruch der »Sturmabteilung«, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik, genutzt hatte. Ziegler gab damals an, von den historischen Hintergründen nichts gewusst zu haben.