Der Termin naht: Bis zum 31. Oktober müssen Immobilieneigentümer die neue Grundsteuererklärung abgeben. Viele verzweifeln an der bürokratischen Aufgabe – dabei ist sie kinderleicht. Oben tragen Sie das 17-stellige Aktenzeichen aus dem letzten Einheitswertbescheid ein. Dann ermitteln Sie das Lagefinanzamt (nicht mit der Lage Ihres Finanzamts verwechseln). Ist es eine Haupt- oder eine Nachfeststellung? Oder doch eine Fortschreibung? Ein kleines Kreuzchen genügt. Gehört Ihnen der Grund womöglich als Erben-, Arbeits- oder Grundstücksgemeinschaft? Oder ist es eine Bruchteilsgemeinschaft? Vielleicht ist es sogar eine Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen? So was hat nicht jeder.
Dürfen Kinder heute denn alles?
Viele Eltern verhandeln lieber mit ihrem Nachwuchs, anstatt Regeln zu diktieren. Aber wo sind die Grenzen dieses Ansatzes? Werden Kinder eher verzogen als erzogen? Fachleute aus Wissenschaft und Praxis erklären, wie es im Alltag funktionieren kann.
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Kommen wir nun zum Grundstück selbst, die Katasterangaben können Sie ja im Schlaf aufzählen: Flurstückfläche, Gemarkung, Grundbuchblatt, Zähler und Nenner des Flurstücks sowie Zähler und Nenner des Flurstückanteils. Zur Not fragen Sie Ihren Nachbarn zur Linken nach seinem Zähler und kürzen entsprechend. Simple Bruchrechnung. Jetzt fehlt eigentlich fast nur noch die Wohnfläche. Vergessen Sie nicht Wintergarten, Schwimmbad und das Arbeitszimmer (aber nur, wenn es über die zu Wohnzwecken dienenden Räume zugänglich ist). Die Grundfläche ermitteln Sie nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen, Sie beginnen dabei bitte an der Vorderkante der Bekleidung. Die Nutzfläche? Verrät DIN 277. Und fertig.
War doch gar nicht schwer! Kommt allerdings auf Ihr Bundesland an. Bei Ihnen gilt wahrscheinlich ein anderes Formular.