Beim Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel für den Nahverkehr weist der Bund Forderungen der Länder nach mehr Geld zurück. Nach SPIEGEL-Informationen gab es in dem Punkt keine Einigung bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Kanzler Olaf Scholz.
Die Länder waren mit der Forderung in die Runde gegangen, der Bund solle nicht nur 1,5 Milliarden Euro für ein Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets bereitstellen, sondern weitere 1,5 Milliarden Euro für Regionalisierungsmittel, um den ÖPNV auszubauen und zu modernisieren. Darüber hinaus wollten die Länder für 2022 und 2023 jeweils 1,65 Milliarden Euro für weitere Regionalisierungsmittel haben – jenseits einer gesetzlichen Anpassung an die Kosten, die durch die Energiekrise stark gestiegen sind.
Bei der MPK erteilte Scholz fast allen diesen Forderungen eine Absage, wie der SPIEGEL aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Mehr als die 1,5 Milliarden für die Nachfolge des 9-Euro-Tickets will die Bundesregierung demnach nicht herausrücken. Vorerst wurde vereinbart, die Sache an die Verkehrsministerien von Bund und Ländern zurückzugeben. Diese sollen rasch ein Konzept vorlegen.
ÖPNV ist nicht das erste Thema der MPK, bei dem sich Bund und Länder verhakten. Zuvor war es bereits nicht gelungen, eine Einigung bei der Frage nach der Kostenübernahme für das Wohngeld zu erzielen. Die Länder wollten, dass der Bund künftig diesen Posten allein bezahlt. Das war aber mit Scholz nicht zu machen. Nach einer hitzigen Debatte wurde der Punkt gestrichen, auch wenn die Länder ihre Forderung weiterhin aufrechterhalten.
Die 9-Euro-Tickets ermöglichten im Juni, Juli und August jeweils für einen Monat bundesweit Fahrten in Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der Bund finanzierte die Aktion mit 2,5 Milliarden Euro zum Ausgleich von Einnahmeausfällen bei Verkehrsanbietern. Rund 52 Millionen Tickets wurden deutschlandweit verkauft. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte Anfang September, Ziel sei, Anfang 2023 ein Nachfolgemodell zu haben. Allerdings ließ er offen, wie die Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kunden konkret aussehen soll.