Auf ungewöhnliche Weise stellt sich der Berliner Senat gegen eine baldige Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen in der Hauptstadt. Am Mittwoch hatte der dortige Verfassungsgerichtshof bekannt gemacht, dass er in einer vorläufigen Einschätzung dazu tendiere, die Wahlen vom 26. September 2021 für ungültig zu erklären. Diese seien so fehlerhaft abgelaufen, dass nicht alle Wahlberechtigten die Möglichkeit gehabt hätten, »unter zumutbaren Bedingungen« eine gültige Stimme abzugeben.
In einer ersten Reaktion äußerte sich der Senat überrascht über die Einschätzung des Gerichts: »Wir haben keine Einladung zur Stellungnahme bekommen«, sagte eine Sprecherin. Womöglich sei diese in der Poststelle verloren gegangen. Von massenhaften Wählerbeschwerden habe man aber fast sicher keine Kenntnis, allerdings müsse auch das noch geprüft werden. Damit könne es jedoch bis mindestens Dezember 2023 dauern, weil vorher noch ein Beschwerderückstau aus den Jahren 2011 und 2016 abgearbeitet werden müsse.
Tatsächlich sei die letzte Wahl nach Einschätzung des Senats »nach bestem Vermögen« und »insgesamt in Ordnung« verlaufen. Die Belege dafür würden dem Gericht umgehend zugestellt, sobald die entsprechenden Akten wieder aufgefunden würden: »Sie sind da, aber gerade nicht da.«
Selbstverständlich werde der Senat jede Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs akzeptieren und umsetzen, sobald ihn diese auf dem Dienstweg erreiche. Der werde aber gerade umgebaut. Wann er wieder beschreitbar sei, stehe noch nicht fest. Von telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Rückfragen bitte man abzusehen: »Wir müssen hier auch mal arbeiten.«