Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht sich mit seinem Bekenntnis zur Schuldenbremse zunehmend isoliert. »Ich habe gesehen, dass es einsamer um mich wird, nachdem auch (CSU-Chef) Markus Söder jetzt gesagt hat, die Schuldenbremse sei eine Prinzipienreiterei«, sagte Lindner dem Nachrichtenportal »The Pioneer« . »Ich bin der Meinung, wir sollten die Schuldenbremse achten und auch zu ihr möglichst im nächsten Jahr zurückkehren.« In einem SPIEGEL-Gastbeitrag schrieb der Bundesfinanzminister, Deutschland könne nicht dauerhaft auf Pump arbeiten.
Der FDP-Vorsitzende betonte, Deutschland habe 2023 bereits 30 Milliarden Euro für den Schuldendienst zu zahlen. Weitere Schulden hätten Konsequenzen. »Es ist kein Geld, das wir herbeizaubern. Es muss zurückgezahlt werden«, sagte Lindner. Der Staat solle die Bemühungen der Notenbanken unterstützen. »Man muss schnell und hart handeln, damit sich die Inflation nicht dauerhaft verfestigt.«
Söder kehrt Schuldenbremse den Rücken zu
CSU-Parteichef Markus Söder hatte am Mittwoch nach einer Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz erklärt, er sei zwar für die Einhaltung der Schuldenbremse. »Aber wenn es zu einer fantastisch großen, schlimmen Krise kommt? Einer Dimension, die über das hinausgeht, was wir denken? Dann kann doch Prinzipienreiterei nicht die Lösung für ein Land sein.« Vertreter von Grünen und SPD hatten auch bereits seit Längerem für ein Aussetzen der Schuldenbremse plädiert – unter anderem angesichts der Entlastungsmaßnahmen, die durch die Explosion der Energiepreise notwendig werden.
Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) äußerte Zweifel, ob die Schuldenbremse angesichts der drohenden Wirtschaftskrise im kommenden Jahr zu halten sein wird. »Erst die nächste Konjunkturprognose und die dann folgende Steuerschätzung werden zeigen, ob wir 2023 ohne neue Schulden auskommen, wie die Schuldenbremse das grundsätzlich verlangt, oder ob es eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gibt«, sagte Wüst der »Rheinischen Post« .
Die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erlaubt Bund und Ländern nur in geringem Maße, neue Kredite aufzunehmen. In den Jahren 2020 und 2021 machte der Bund wegen hoher Lasten infolge der Coronapandemie von der Ausnahmeregelung Gebrauch, dieses Instrument in Notsituationen vorübergehend aufheben zu können.