Karl Lauterbach betont immer wieder, wie wichtig die Corona-Schutzmaßnahmen sind. Umso peinlicher wäre es für den Gesundheitsminister, wenn er sich selbst eines Verstoßes gegen die Vorschriften schuldig gemacht hätte.
Das ist aber nicht der Fall, hat das Gesundheitsamt des Berliner Bezirks Mitte entschieden. Es hat die Ermittlungen gegen den SPD-Politiker wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Corona-Isolationsvorschriften des Landes eingestellt. »Das Gesundheitsamt hat keine Rechtswidrigkeiten festgestellt und das Verfahren abgeschlossen«, sagte ein Sprecher des Bezirks. Zuerst hatte die Zeitung »Welt« darüber berichtet .
Beim Gesundheitsamt waren fünf Anzeigen gegen Lauterbach eingegangen. Auslöser waren Lauterbachs Coronainfektion und seine anschließende Isolation. Am 4. August war der SPD-Politiker positiv auf das Coronavirus getestet worden, seine Amtsgeschäfte führte er deshalb vorübergehend aus der häuslichen Isolation.
Nach sechs Tagen nahm er wieder an einer Kabinettssitzung teil. Der ARD sagte er am selben Tag, dass er zwar wieder negativ sei, sich aber nicht ganz fit fühle. Die Coronaverordnung des Landes Berlin sieht jedoch eine vorzeitige Beendigung der zehntägigen Isolationspflicht erst dann vor, wenn der Infizierte seit mindestens 48 Stunden symptomlos ist.
Der Gesundheitsminister sah hier – wie der Bezirk nun auch – jedoch keinen Verstoß gegen Isolationsvorschriften. Der CT-Wert eines PCR-Tests fünf Tage nach der Infektion habe deutlich über 30 gelegen und somit angezeigt, dass Lauterbach zu diesem Zeitpunkt nicht mehr infektiös gewesen sei, hieß es vom Gesundheitsministerium bereits am Freitag.
Vor dem Verlassen der Isolation am 10. August seien zudem drei Schnelltests negativ und der Minister sei seit mehr als 48 Stunden symptomfrei gewesen. Lauterbach äußerte sich am Dienstag auf Twitter auch selbst zum Ende der Ermittlungen: »Trotzdem war der Vorgang voll ok, auch der Minister muss seine Regeln einhalten.«