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Vorratsdatenspeicherung: Ampelparteien und Linke begrüßen EuGH-Entscheidung

Begrüßt die Entscheidung: Justizminister Marco Buschmann (FDP)


Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig.

Die Regierungsparteien sowie die Linke haben die Entscheidung des europäischen Gerichts begrüßt. »Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen«, schrieb Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf Twitter.

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Auch Buschmanns Parteikollegen im Bundestag freuten sich über die Entscheidung. »Finally!«, hieß es vom Twitteraccount der FDP-Fraktion.

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Die Grünen im Bundestag schlugen einen ähnlichen Ton an. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein »gefährlicher Irrweg« gewesen, schrieb die Fraktion ebenfalls auf Twitter.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Urteil, kritisierte aber auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für ihren bisherigen Kurs in der Sache. Deutschland sei ohne die Vorratsdatenspeicherung nicht unsicherer geworden, alle Anläufe der Vergangenheit, die Vorratsdatenspeicherung mit dem Kopf durch die Wand durchzusetzen, seien daher gescheitert. »Das gilt auch für die Bundesinnenministerin«, so die FDP-Politikerin an die Adresse Faesers.

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Die Grünenpolitiker Konstantin von Notz und Helge Limburg teilten mit, die Vorratsdatenspeicherung gehöre »auf die Müllhalde der Geschichte«. Die Ampel habe sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, »die Bevölkerung zukünftig nicht mehr anlasslos zu überwachen, sondern stattdessen Gefahren zielgerichtet abzuwehren und eine insgesamt grundrechtsorientierte und rechtsstaatlich ausgestaltete Sicherheitspolitik zu verfolgen«.

Ähnlich sieht es der Parlamentarische Staatssekretär der FDP im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser. Der Koalitionsvertrag spreche »eindeutig« davon, dass künftig nur noch anlassbezogene Datenspeicherungen erfolgen sollten, die dann nach richterlicher Genehmigung genutzt werden dürften. »Mit Quick-Freeze wollen wir ein Verfahren einführen, das die Grundrechte schont und gleichzeitig nicht alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt«, so Strasser.

Nach vielen Jahren nicht angewendeter Vorratsdatenspeicherung wolle man damit den Sicherheitsbehörden ein rechtssicheres Instrument an die Hand geben, um weitere Ermittlungserfolge im Kampf gegen furchtbare Verbrechen wie den Kindesmissbrauch erzielen zu können. »Sinnlose Debatten um andere, umetikettierte Formen der Vorratsdatenspeicherung sollten wir uns deshalb ersparen«, so der FDP-Politiker weiter.

SPD weniger eindeutig

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, blieb weniger eindeutig: »Jetzt gilt es, das Urteil genau auszuwerten. Koalitionsvertrag gibt Roadmap vor«, schrieb er auf Twitter.

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»Mit dem Urteil des EuGH haben wir nun endlich Rechtssicherheit für die Speicherung technischer Daten durch Anbieterfirmen«, teilten zudem die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese und Detlef Müller, mit. »Klar ist für uns, dass dies nicht anlasslos erfolgt, sondern nur anlassbezogen zur Aufklärung schwerer Straftaten. Wir haben hier stets einen sachgerechten Ausgleich zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit vor Augen«, hieß es weiter in der Mitteilung.

Die beiden SPD-Politiker betonten zudem, dass die Bundesregierung mit dem Konzept des »Quick Freeze« an einer Alternative zur Vorratsdatenspeicherung arbeite: »Wir sind froh, dass die Bundesregierung bereits am Konzept des ›Quick Freeze‹ arbeitet, damit bei Verdacht auf eine schwere Straftat Standortdaten oder IP-Adressen einzelner Nutzer festgehalten werden können.«

Kritik an Union und SPD

Auch die Linke begrüßte die EuGH-Entscheidung. »Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt verfassungswidrig«, schrieb die innenpolitische Sprecherin der Partei Martina Renner auf Twitter. Die Linkenpolitikerin kritisierte jedoch die Haltung der SPD: »Dass Innenministerin Nancy Faeser dennoch zuletzt mit ihr liebäugelte, ist Ausdruck des ungebrochenen Einflusses konservativer Sicherheitspolitik im BMI über leitende Beamte und Behördenchefs«, so Renner.

Die FDP richtete ihre Kritik vor allem an die Union. »Wer wie CDU/CSU bisher in Überwachungsfantasien schwelgte, hat heute deutlich aufgezeigt bekommen, dass Vorratsdatenspeicherung in Europa ausgeschlossen ist. Den gläsernen Bürger gibt es hier nicht. In einer freien Gesellschaft gehen die Internetbewegungen des Einzelnen den Staat im Regelfall nichts an«, teilte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr mit.

Union fordert Ausschöpfung des Spielraums

Die Union teilte mit, die Behörden sollten den von der EuGH-Entscheidung offen gelassenen Spielraum ausschöpfen: »Der Europäische Gerichtshof lässt dem Gesetzgeber noch die Möglichkeit, die sogenannten IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität – wie Kindesmissbrauch – speichern zu lassen«, teilte der rechtspolitische Sprecher von CDU/CSU Günter Krings mit. Er forderte zudem eine rasche Nachfolgeregelung: »Die Bundesregierung muss nun unverzüglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen. Ein Zögern und Zaudern der Ampelregierung bei diesem Thema gehen zulasten unserer Kinder.«


Krings wies darauf hin, dass in den vergangenen fünf Jahren fast 20.000 Hinweise auf sexuellen Kindermissbrauch, die die USA an die deutschen Behörden übermittelt hatten, nicht aufgeklärt werden konnten, »weil die IP-Adresse bei den Providern nicht mehr vorhanden war«, so Krings weiter. Dies müsse für die Regierung ein Alarmsignal sein.


col/sev/dpa

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