Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hält die Entscheidung, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht aufzuheben, für falsch. »Ich habe dafür kein Verständnis. Meine Zustimmung wird das Infektionsschutzgesetz des Bundes in dieser Form nicht haben«, sagte der Linke-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Über seine Haltung werde er die Mitglieder der rot-rot-grünen Landesregierung informieren. In der Bundesratssitzung an diesem Freitag stehe das Gesetz auf der Tagesordnung, nachdem es vom Bundestag bereits beschlossen wurde. Ramelow ist derzeit auch Präsident des Bundesrates.
Die Impfpflicht und Bußgelder bei Nichteinhaltung sorgen seit Monaten für Kritik und Widerstand bei vielen Beschäftigten im Gesundheitsbereich. »Es sollte nicht weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen«, sagte Ramelow.
Er verwies darauf, dass sich Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) mit der Kritik an dieser Regelung im Infektionsschutzgesetz auch schriftlich an die Bundesregierung gewandt habe. Es sei auch nicht akzeptabel, dass sich die Gesundheitsämter wegen der umstrittenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht in betriebliche Konflikte begeben müssten, so Ramelow.
Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen enthält sich nach einer internen Vereinbarung im Bundesrat, wenn es innerhalb der drei Parteien Linke, SPD und Grüne unterschiedliche Auffassungen zu einer anstehenden Entscheidung gibt. Formal gebe es aber keine Enthaltung im Bundesrat, sagte Ramelow. »Der Bundesratspräsident fragt nur, wer stimmt zu.«
Auch aus anderen Ländern gibt es Kritik an dem Gesetz. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte der »Bild«-Zeitung etwa: »Das neue Infektionsschutzgesetz ist eine Katastrophe für Schülerinnen und Schüler.« Besonders wütend ist Prien über die Regeln für die Rückkehr in die Schule nach einer Infektion.
Allgemein hat das RKI eine fünf Tage andauernde Isolationspflicht für infizierte Bürgerinnen und Bürger angeordnet. Kinder dürfen allerdings nur mit negativem Test zurück in die Schule. »Die Regelung führt dazu, dass nur in die Schule zurück darf, wer im Testzentrum einen negativen Coronatest gemacht hat oder vom Arzt gesundgeschrieben wurde.«