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Christine Lambrecht muss Details über Helikopter-Mitflug ihres Sohnes preisgeben

Ministerin Lambrecht bei einem Helikopterflug mit Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (Foto vom 1. August)


Foto: Sebastian Kahnert / dpa

Die sogenannte »Helikopter-Affäre«” lässt Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) nicht los. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass die Ministerin einem Journalisten des Berliner »Tagesspiegel« weitere Details über den Mitflug ihres Sohns in einem Regierungshelikopter im April nennen muss.

Lambrecht hatte damals als Befehlshaberin der Bundeswehr per Helikopter eine Einheit der Bundeswehr in Norddeutschland besucht. Am nächsten Tag und nach einer Hotelübernachtung ging es mit Auto und Personenschützern zu einem Oster-Ferienaufenthalt auf die nahe Insel Sylt.

Nachdem der Sohn auf Instagram ein Foto von sich im Helikopter der Flugbereitschaft veröffentlicht hatte, musste sich Lambrecht gegen harsche Kritik verteidigen, sie habe den Truppenbesuch nur organisiert, um mit dem Helikopter möglichst bequem nahe an ihr Urlaubsziel Sylt zu gelangen. Zudem kam heraus, dass die Ministerin ihren Sohn auch schon als Justizministerin regelmäßig auf Dienstreisen mitgenommen hatte. Auch von diesen Reisen hatte ihr Sohn Fotos auf Instagram hochgeladen.

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Lambrecht gab damals als Verteidigung an, sie habe für den Mitflug ihres Sohns die vorgeschriebenen Kosten bezahlt. Als die Affäre brenzliger wurde, kündigte sie jedoch an, ihren Sohn nicht mehr mit auf Dienstreisen zu nehmen. Selbst in der SPD wurde ihr damals vorgehalten, sie habe offenbar den politischen Instinkt verloren und so schweren Schaden angerichtet. In den Boulevardmedien wurde sie wegen des Vorgangs wenig schmeichelhaft als »Helikopter-Mutter« betitelt.

In der Klage des »Tagesspiegel« ging es um Auskünfte darüber, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte der Journalist wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.

Lambrecht hatte die Auskünfte mit der Begründung verweigert, die Fragen beträfen sie als Privatperson. Das Gericht befand nun, die Ministerin müsse die Frage nach dem Zeitpunkt der Hotelbuchung nicht beantworten, weil das wirklich Privatsache sei. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Hier ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr, da die Anreise ja mit dem Hubschrauber erfolgt sei. Da in den Regierungshelikoptern nur wenig Platz ist, wird schon länger spekuliert, die Ministerin habe das Bild selbst gemacht.

Laut Gericht hat Lambrecht Amtsgeschäfte und Privtaleben »verwoben«

Das Urteil ist für die SPD-Politikerin durchaus brisant. Lambrecht, so das Gericht, müsse sich »entgegenhalten lassen, dass sie selbst durch die Mitnahme ihres Sohnes in einem Bundeswehrhubschrauber ihre privaten Belange mit der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte verwoben hat«.


Durch seine hartnäckigen Nachfragen hatte der »Tagesspiegel« bereits einige relevante Informationen über den Truppenbesuch herausbekommen. So kam heraus, dass der Besuch bei einer stark spezialisierten Einheit zur elektronischen Kriegsführung erst sehr kurzfristig vor Ostern direkt durch das Büro von Lambrecht anberaumt worden war. Die Soldaten der Einheit mussten dann innerhalb weniger Tage ein kleines Programm für die Ministerin organisieren.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium kann für die Ministerin Beschwerde einlegen. Dann müsste das OBerverwaltungsgericht Münster entscheiden.

AZ: 6 L 978/22


mgb/fek/dpa/AFP

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