Bundeskanzler Olaf Scholz und seine Ehefrau, die brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst (beide SPD) kommen nach ihrer leichtfertigen Entsorgung von vertraulichen Dokumenten im Hausmüll um ein Verfahren herum. Wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitteilte, habe sich ein Anfangsverdacht wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen nach Paragraf 353 b des Strafgesetzbuchs nicht erhärtet.
Bei den im gemeinschaftlichen Müllcontainer der von Scholz und Ernst bewohnten Anlage gefundenen Informationen habe es sich um keine Geheimnisse gehandelt, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Die Informationen waren demnach etwa durch eine Internetrecherche auffindbar. Und selbst wenn es sich um geheime Informationen gehandelt hätte, hätten diese keine wichtigen öffentlichen Interessen gefährdet, so die Anklagebehörde. Das aber wäre Voraussetzung gewesen, um die Sache weiterzuverfolgen.
Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung berichtet, dass es in dieser Sache keine Ermittlungen gebe.
Der SPIEGEL hatte im Juli berichtet , dass Nachbarn unter anderem Teile von Ernsts Terminkalender sowie ein Papier zum G7-Gipfel in Elmau im Hausmüll der Wohnanlage des Kanzlerpaars in Potsdam gefunden hätten.
So war etwa ein Papier mit Kurzprofilen der Partnerinnen der Staats- und Regierungschefs als »Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch« eingestuft. Die darin enthaltenen Informationen waren nach SPIEGEL-Informationen nicht besonders pikant.
Für den Umgang mit solchen Dokumenten gelten aber dennoch strenge Regeln, auch für die Entsorgung. Derartige Dokumente müssen den Regularien nach so vernichtet werden, »dass der Inhalt weder erkennbar ist, noch erkennbar gemacht werden kann«.