Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht bisher keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung durch den heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit dem Cum-ex-Steuerskandal um die Warburg Bank. Die Generalstaatsanwaltschaft habe deshalb die Beschwerde eines Anwalts gegen den Verzicht auf ein Strafverfahren abgelehnt, sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens dem »Tagesspiegel« .
Eine Sprecherin der Behörde bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Angaben. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.
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Rechtsanwalt Gerhard Strate hatte im Februar eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher und weitere Beteiligte gestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft habe diese Strafanzeige nun als unbegründet zurückgewiesen, schreibt die Zeitung. In dem Bescheid steht demnach, es gebe keine »zureichenden tatsächlichen Anzeichen für den Verdacht, eine mutmaßliche Steuerhinterziehung der Warburg Bank sei von Verantwortlichen der Hamburger Finanzverwaltung wissentlich oder willentlich gefördert worden«.
Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens sagte dem »Tagesspiegel«, schon 2021 sei festgestellt worden, dass sich Hamburger Finanzbeamte – und somit auch ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht hätten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-ex-Geschäften von der Warburg Bank zurückzufordern. Es gebe bisher auch keine Anhaltspunkte für Falschangaben von Bundeskanzler Scholz im Cum-ex-Untersuchungsausschuss.
Scholz hatte erst kürzlich in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg Bank erneut jede Verantwortung zurückgewiesen. »Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat«, sagte er am vorigen Donnerstag in Berlin. »Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird.«
Unionspolitiker fordern Offenlegung von Scholz’ privaten E-Mails
Im Zentrum der Affäre steht ein ungeheuerlicher Verdacht: Hat die Hansestadt Hamburg die Privatbank im Jahr 2016 trotz deren krimineller Aktiengeschäfte geschont, weil die Politik es so wollte? Verzichtete der Hamburger Fiskus zeitweise auf 47 Millionen Euro mit Billigung oder gar auf Initiative von Scholz?
In der Sache ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft bereits gegen zwei ehemalige Hamburger SPD-Politiker und eine Finanzbeamtin wegen des Verdachts der Begünstigung von Steuerhinterziehung. Auch ein Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft befasst sich damit.
Unionspolitiker fordern inzwischen von Scholz, der Kölner Staatsanwaltschaft seine privaten E-Mails zur Verfügung zu stellen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), sagte der »Bild«-Zeitung: »Scholz muss jetzt den Ermittlern auch seinen privaten E-Mail-Verkehr offenlegen.« Diese in die Ermittlungen einzubeziehen, verlangte auch der Unionssprecher im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, Götz Wiese (CDU): »Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von Scholz durchgesehen werden.«