SPIEGEL: Herr Thomae, die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht und will staatliche Gelder für ihre parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhalten. Bislang entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestags über die Finanzierung der parteinahen Stiftungen. Warum wollen Sie eine gesetzliche Grundlage?
Thomae: Wir brauchen deutlichere und klarere Kriterien, etwa darüber, ab wann eine parteinahe Stiftung staatliche Gelder erhält. Insbesondere sollten sich die Stiftungen dazu bekennen müssen, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
Hilflos in der Heißzeit
Brennende Wälder, ausgetrocknete Flüsse und Seen, schmelzendes Eis und in der Folge Lawinen – der Sommer sucht Europa mit vielen Katastrophen heim, die auf die Erderwärmung zurückgehen. Die Politik unternimmt nicht genug, um die Klimaziele zu erreichen, auch wegen des Kriegs in der Ukraine.
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SPIEGEL: Die AfD-nahe Stiftung bekäme wohl bis zu 70 Millionen Euro pro Jahr. Kritiker befürchten, damit könnten rechtsradikale Strukturen aufgebaut werden. Sieht die FDP auch diese Gefahr?
Thomae: Wir können natürlich keine Wählerentscheidungen zensieren, aber wir sollten als Demokraten Kriterien formulieren, nach denen eine Stiftung – die ja nicht gewählt wurde – Steuergelder erhält.
SPIEGEL: Die AfD steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. In einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses steht, dass es keine Zuschüsse an Stiftungen geben darf, »wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen«. Sollte diese Formulierung auch in ein Gesetz?
Thomae: Das kann ich mir sehr gut vorstellen. Die AfD-nahe Stiftung müsste solche Zweifel – die auch ich hege – schon zerstreuen. Schließlich sind Stiftungen auf vielfältige Weise tätig, etwa über die Vergabe von Stipendien an Akademiker oder Bildungsprogramme für Jugendliche.
SPIEGEL: Bislang gilt die Regel, wonach Gelder fließen, sobald eine Partei zweimal hintereinander in Fraktionsstärke in den Bundestag einzog, was bei der AfD der Fall ist.
Thomae: Die den Grünen und den Linken nahestehenden Stiftungen erhielten Gelder erst 12 beziehungsweise 15 Jahre nach dem erstmaligen Einzug der ihnen nahestehenden Parteien in den Bundestag. Auch über zeitliche Schwellen sollte ein Stiftungsgesetz daher eine klare Regelung treffen.
SPIEGEL: Der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagt, ein Gesetz sei zwar eine denkbare Möglichkeit, würde aber nicht zwingend einen Mehrwert an Transsparenz und Kontrolle schaffen.
Thomae: Das klingt nicht nach einer grundsätzlichen Ablehnung. Deshalb sollten wir die Gespräche in der Koalition zügig aufnehmen.