Die CSU hat Gerhard Schröder wegen seiner Klage gegen den Bundestag jeden Anstand abgesprochen. »Als Putin-Lobbyist vertritt er definitiv keine deutschen Interessen«, schrieb CSU-Generalsekretär Martin Huber auf Twitter. »Dafür will er Sonderrechte auf Kosten des Steuerzahlers? Dreist!«
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»Gerhard Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren«, twitterte Huber. »Aber in der SPD ist er ja nach wie vor herzlich willkommen.«
Huber spielte damit auf das SPD-Parteiordnungsverfahren an, in dem der für ihn zuständige Unterbezirk Region Hannover jede Sanktion gegen ihn trotz seines Engagements für russische Energiefirmen und seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin abgelehnt hatte.
Der 78-jährige Altbundeskanzler verlangt vor dem Berliner Verwaltungsgericht vom Bundestag, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitgeteilt hatte. Der Beschluss des Haushaltsausschusses, Schröder für beides die Mittel zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig.
FDP: »Er agiert klar gegen die Interessen Deutschlands«
Die FDP im Bundestag verteidigte derweil die Bundestagsentscheidung. »Der Haushaltsausschuss hat Gerhard Schröder völlig zu Recht Leistungen für Büro und Mitarbeiter-Stellen entzogen«, sagte Stephan Thomae, der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion. Die Amtsausstattung sei dafür gedacht, dass Bundeskanzler auch nach ihrer Amtszeit Aufgaben für das Land wahrnehmen könnten. »Bei Herrn Schröder ist das genaue Gegenteil der Fall, er agiert klar gegen die Interessen Deutschlands«, betonte der FDP-Politiker.
Schröder steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet. Vielmehr solle die »Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen«, heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki reagierte gelassen auf die Klage von Schröder. »Ich halte zwar die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage Gerhard Schröders gegen den Deutschen Bundestag für extrem gering, dies aber gerichtlich überprüfen zu lassen, ist sein gutes Recht«, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Ähnlich reagierte die Bundesregierung. »Grundsätzlich steht in einem Rechtsstreit der Rechtsweg jedem offen«, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in der Bundespressekonferenz.