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Corona: Entwurf für Infektionsschutzgesetz sieht Maskenpflicht in Innenräumen vor

Eine Maske hängt am Zapfhahn einer Bar in Berlin


Foto: Sean Gallup / Getty Images

Lange haben sie diskutiert, nun gibt es eine Einigung: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich auf einen Entwurf für neue Coronaregelungen im Infektionsschutzgesetz verständigt. Das Dokument liegt dem SPIEGEL vor.

Der Entwurf enthält die Anschlussregelungen für die Coronabestimmungen im Infektionsschutzgesetz, die am 23. September auslaufen. Die geplanten Regeln sollen heute noch vorgestellt werden. Der Bund legt darin fest, welche Instrumente die Bundesländer einsetzen können, um auf mögliche Anstiege der Infektionszahlen reagieren zu können. Im Frühjahr waren die Maßnahmen auf Druck der FDP deutlich zurückgefahren worden. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober an bis zum 7. April 2023 gelten.

Dem Entwurf zufolge sollen ab Oktober wieder grundsätzlich FFP2-Masken oder vergleichbare Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen getragen werden. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen, ebenso Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder Behinderungen keine Maske tragen können.

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Das gilt laut Entwurf weiter für den öffentlichen Nahverkehr, für den Fern- und Flugverkehr. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird zusätzlich ein Test verlangt. In Schulen und Kitas sollen wieder medizinische Masken getragen werden, außerdem gelten für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse Testkonzepte.

Aktueller Test oder Impfnachweis statt Maske

Neu an dem Konzept: Bei Freizeit- oder Sportveranstaltungen sowie beim Besuch in Bars, Klubs und Restaurants kann dem Entwurf zufolge in einer ersten Phase alternativ zum Tragen der Maske ein aktueller Test, ein Genesenen- oder Impfnachweis vorgelegt werden, der nicht älter als drei Monate ist. Lauterbach will damit offensichtlich die Impfkampagne mit für neue Varianten angepassten Impfstoffen ankurbeln, die er im September erwartet.


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Der Kompromiss dürfte Justizminister Buschmann (FDP) entgegenkommen. Er hatte sich stets gegen generelle 2G- und 3G-Regelungen für den Herbst ausgesprochen.

Sollte sich die Infektionslage ab Oktober zuspitzen, sollen Masken auch in Bars und Restaurants generell verpflichtend sein. Überprüft werden soll die Infektionslast in der Bevölkerung etwa durch Abwassermonitoring, die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen und Krankenhausaufnahmen.

»Epidemische Lage« für weitergehende Maßnahmen

Prinzipiell lässt der Entwurf auch härtere Maßnahmen zu. Allerdings müsste dafür der Bundestag die »epidemische Lage nationaler Tragweite« feststellen. Damit stünden den Ländern eine Reihe von Maßnahmen offen, etwa ein Abstandsgebot im öffentlichen Raum, die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, eingeschränkte oder abgesagte Großveranstaltungen und eingeschränkter oder geschlossener Betrieb in Gastronomie, Übernachtungsstätten oder im Handel.

Sollte die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder von kritischen Infrastrukturen bedroht sein, können die Länder noch härtere Maßnahmen beschließen. Etwa die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske bei Veranstaltungen drinnen und auch draußen, wenn dort ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – oder religiöse Zusammenkünfte oder Versammlungen untersagen. Auch Ausgangsbeschränkungen wären dann möglich.


Weil Buschmann und Lauterbach sehr unterschiedliche Positionen vertraten, zogen sich die Verhandlungen über die geplanten Regeln lange hin. Einig waren sich Lauterbach und Buschmann zunächst vor allem über den Schutz von Masken in Innenräumen und darüber, dass es keine weiteren Schulschließungen geben soll. Streit gab es nach Informationen des SPIEGEL unter anderem um die Abschaffung der Isolationspflicht für Infizierte.


mfh/stw

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