Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat die einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Corona infrage gestellt. »Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist«, sagte Laumann. Der Bundesgesetzgeber sollte sie dringend auf den Prüfstand stellen. »Eine Verlängerung halte ich aus heutiger Sicht nicht für sinnvoll.« Sie gilt nach den bisherigen Regelungen bis zum Jahresende 2022.
Zuvor hatte sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft für das Ende der Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ausgesprochen. »Sie weiterzuführen, ist nach jetzigen Erkenntnissen weder sinnvoll noch vermittelbar«, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Man sei in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus ausgegangen, sagte Neumeyer. Mit der Omikron-Variante sei das hinfällig geworden. Politiker von CDU und Linken hatten eine Debatte über ein Auslaufen der Impfpflicht zum Jahresende angestoßen.
Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Pflege- und Gesundheitspersonal muss deshalb nahezu bundesweit nachweisen, dass es gegen Corona voll geimpft oder genesen ist – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Das Gesetz lässt sich in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzen.
Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Es kann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen, hat aber Ermessensspielraum. In Brandenburg hatten die Behörden zwei Bediensteten im Gesundheitswesen zuletzt verboten, ihre Arbeitsstellen zu betreten.