Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben von der Bundesregierung beschlossene Coronahilfen für die Deutsche Bahn genehmigt. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, geht es um eine Finanzspritze von 215 Millionen Euro. Sie soll für Schäden aufkommen, die den Tochtergesellschaften DB Netz, DB Energie und DB Station & Service von Mitte März bis Ende Mai 2020 aufgrund der Coronapandemie und der damit verbundenen Beschränkungen entstanden sind.
Nach Angaben der Kommission wurde die Unterstützungsmaßnahme auf Grundlage des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft. Nach ihm können Beihilfen genehmigt werden, die von den Mitgliedstaaten zum Ausgleich von durch außergewöhnliche Ereignisse entstandenen Schäden gewährt werden. »Die Covid-19-Pandemie stellt nach Auffassung der Kommission ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar war und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirkt«, heißt es in der Mitteilung.
Staatliche Subventionen sind in der EU eigentlich verboten, weil sie den Wettbewerb verzerren. Bereits zuvor musste die Deutsche Bahn sich in Wettbewerbsfragen erklären. Die Kommission hatte eine Untersuchung eingeleitet , um zu prüfen, »ob bestimmte Unterstützungsmaßnahmen Deutschlands zugunsten von DB Cargo mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen«.