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AfD: Verfassungsschutz Baden-Württemberg stuft Landesverband als Verdachtsobjekt ein

Alice Weidel, Landesvorsitzende der AfD in Baden-Württemberg


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Christoph Schmidt / dpa


Der baden-württembergische Verfassungsschutz hat die AfD als Verdachtsobjekt eingestuft. Das verkündete Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart bei der Vorlage des Verfassungsschutzberichts für 2021. Damit folgt der Geheimdienst in Baden-Württemberg dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Bislang wurden im Südwesten lediglich die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative und der rechtsnationale »Flügel« der Partei nachrichtendienstlich beobachtet.

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Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden unterschiedlich beurteilt. Beispielsweise wird die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Die AfD als Gesamtpartei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Zuletzt hatte der Einfluss des rechtsextremen Björn Höcke zugenommen, seit dem Bundesparteitag verfügt er über eine Mehrheit im Vorstand – auch wenn er selbst noch keinen Posten auf Bundesebene besetzt.

»Gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im März eine Klage der AfD gegen diese Einstufung zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, hatte das Gericht argumentiert. Die AfD hat beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung eingelegt.

»Verdachtsfall« ist eine Arbeitskategorie der Verfassungsschutzbehörden, die je nach Bundesland eine unterschiedliche Bedeutung haben kann. Die Südwest-Behörde sieht damit »hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD Baden-Württemberg. Unter strengen Voraussetzungen kann der Inlandsgeheimdienst in solchen Fällen Mitglieder observieren, andere nachrichtendienstliche Mittel einsetzen und Informanten anwerben. Ziel ist es, herauszufinden, ob sich der Verdacht erhärten lässt und die Gruppierung möglicherweise als erwiesen extremistisch eingestuft werden kann.


slü/dpa

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