Das Gesundheitsministerium und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben ihren Streit über die Abrechnung von Corona-Bürgertests beigelegt. Dies teilten beide Seiten in einer gemeinsamen Erklärung mit. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden demnach weiterhin die Abrechnungen der Testzentren entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen, hieß es. Danach werden die Daten an den Bund weitergegeben, der Tests und Ergebnisse auf Plausibilität überprüft und Auffälligkeiten an die Ordnungsbehörden der Kommunen meldet.
An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändere sich nichts. Diese sind seit vergangenem Donnerstag nur noch für bestimmte Risikogruppen und Anlässe kostenlos. In vielen anderen Fällen wird eine Zuzahlung von drei Euro fällig. Wer Anspruch worauf hat, wurde in der Coronatestverordnung festgelegt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die für die Abrechnung der Tests zuständig ist, hatte die Regeln als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, die Bürgertests künftig nicht mehr abrechnen zu können. KBV-Chef Andreas Gassen hatte zudem eine komplette Einstellung der Tests gefordert und diese als »unsinnig« bezeichnet.
Kassenärzte wollen nicht für Betrug verantwortlich gemacht werden
Es sei nun geklärt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssten, hieß es von den KV. Entscheidend sei, dass sie »für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden«. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilte mit, dass Auffälligkeiten der Testergebnisse nachgelagert bewertet würden.