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Coronavirus: Diese Maßnahmen fordern die Länder von der Bundesregierung

Petra Grimm-Benne hatte die Leitung der Gesundheitsministerkonferenz in Hamburg inne


Foto: Ronny Hartmann / dpa

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat wahrscheinlich arbeitsreiche Tage vor sich. Gerade hat der Sachverständigenausschuss zur Coronapandemie der Bundesregierung bei den bisherigen Coronaschutzmaßnahmen ein mittelmäßiges Zeugnis ausgestellt, da fordern die Gesundheitsminister der Länder auch schon ein zügig novelliertes Infektionsschutzgesetz. Der einstimmig erfolgte Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, der dem SPIEGEL vorliegt, fordert unter anderem weitgehende Länderbefugnisse.

»Man muss immer bedenken, das muss noch durch den Bundesrat und wir Länder wollen diesmal einbezogen werden«, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne als Konferenzvorsitzende in Hamburg.

Die Ressortchefs der Länder verlangen neben Basismaßnahmen wie der möglichen Maskenpflicht und Abstandsgeboten in Innenräumen auch die Möglichkeit einer Testpflicht. Coronatests sollen etwa in Einrichtungen mit vulnerablen Personen, in Schulen oder Kitas angeordnet werden können. Auch sollen Hygienekonzepte verlangt werden können. Im Falle einer ungünstigen Entwicklung der Coronapandemie sollen zudem Zugangsbeschränkungen erlassen und Personenobergrenzen festgelegt werden können.

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»Für uns ist ganz wichtig, wir wollen keine weiteren Schließungen«, sagte Grimm-Benne. Das gelte sowohl für Schulen und Kitas als auch für Veranstaltungen. »Gleichwohl müssen auch diese Instrumente der Pandemiebekämpfung im Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen«, heißt es in dem Beschluss. Voraussetzung hierfür sei, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems unmittelbar bevorstehe oder schon eingetreten sei.

Die Gesundheitsminister forderten zudem alle befassten Gremien auf, rasch Empfehlungen zu weiteren Auffrischungsimpfungen abzugeben. »Nur wenn sichergestellt ist, dass flächendeckend allen Impfwilligen eine Impfung entweder durch die niedergelassene Ärzteschaft oder ergänzend durch Impfzentren oder Impfstellen verabreicht werden kann, wird die Impfkampagne im Herbst erfolgreich sein«, heißt es in dem Beschluss.

Zudem wird der Bund im Beschluss gebeten, »das bestehende Surveillance-System weiter auszubauen sowie volldigitalisierte Meldewege zu implementieren.« Dies sei nötig, um die Maßnahmen für den kommenden Herbst und Winter »möglichst konkret auf die jeweilige Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens ausrichten zu können«.


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Weiter verlangt der Beschluss eine ausreichende Beschaffung und Bevorratung von Medikamenten zur Therapie von Covid-19 sowie eine Rüstung der »Versorgungssysteme im ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegebereich sowie für die Eingliederungshilfe für die erwartete nächste Welle.« Dazu gehörten auch Anreize zur Personalgewinnung und -bindung.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach am Mittag auf der Pressekonferenz des Gesundheitsministeriums davon, sofort nach dem Erhalt des Gutachtens mit Justizminister Marco Buschmann intensiv an neuen Vorschlägen für das Infektionsschutzgesetz gearbeitet zu haben. Man habe unter anderem beschlossen, vulnerable Gruppen in Pflegeheimen besser zu schützen. Es sei auch darum gegangen, wo und wann Masken zu tragen seien und wo Zugangsbegrenzungen nötig würden. Der Bürger könne erwarten, dass die Behörden gut vorbereitet seien, denn: »Die Sommerwelle ist gefährlich und wird sich nicht von selbst beenden.«

Vertreter von Grünen und SPD hatten zuletzt darauf gedrungen, in einem neuen Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit für erneute Einschränkungen wie Maskenpflicht und Hygienekonzepte festzuschreiben. Die FDP wollte jedoch vor den Beratungen das Gutachten des Sachverständigenrates abwarten.


svs/cte/dpa

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