Altbundeskanzler Gerhard Schröder muss aus Sicht seines Anwaltes nicht um seine Mitgliedschaft in der SPD bangen. Jurist Michael Nagel sagte der »Neuen Osnabrücker Zeitung «, er halte einen Rauswurf des 78-Jährigen aus der SPD für ausgeschlossen. »Dafür gibt es keine tatsächliche und rechtliche Grundlage«, sagte Nagel. »Es kommt nicht zum Parteiausschluss.«
Die mündliche Verhandlung des SPD-Unterbezirks Region Hannover über mehrere Anträge zum Parteiausschluss von Schröder musste wegen Corona bereits zweimal verschoben werden, nun ist sie für den 14. Juli geplant. Schröder steht wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und seinem Festhalten an Posten in russischen Energiekonzernen auch nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine parteiintern massiv in der Kritik.
Anwalt Nagel sagte, Schröder werde nicht zu der Verhandlung erscheinen, weil es keine Gründe für eine persönliche Rechtfertigung gebe. »Er war, ist und wird überzeugtes SPD-Mitglied bleiben«, sagte der Jurist. Dass Schröder weder selbst erscheinen, noch einen Anwalt schicken will, hatte der SPIEGEL bereits Anfang Juni berichtet.
Chef der Schiedskommission verweist auf hohe Hürden für Ausschluss
Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover ist für das Parteiordnungsverfahren zuständig, weil Schröder Mitglied des SPD-Ortsvereins Hannover Oststadt-Zoo ist. Heiger Scholz, Vorsitzender der Schiedskommission des zuständigen SPD-Bezirks, verwies zuletzt bereits darauf, dass es für einen Ausschluss hohe Hürden gebe. »Wenn einer schreibt, das Verhalten von Gerhard Schröder sei empörend, reicht das formal nicht aus«, so Scholz.
In der nur für Parteimitglieder öffentlichen Verhandlung werden mehr als ein Dutzend Anträge erörtert. Ob sie erfolgreich sein werden, gilt intern als fraglich. Die SPD-Parteivorsitzenden Lars Klingbeil und Saskia Esken hatten sich in den vergangenen Monaten so weit wie möglich vom Altkanzler distanziert und ihm indirekt nahegelegt, die Partei zu verlassen. Die SPD-Spitze verzichtete jedoch darauf, sich dem Ordnungsverfahren formal anzuschließen.