Kostenlose Coronatests für alle gehören der Vergangenheit an. Gratis dürfen sich künftig nur noch Risikogruppen und andere Ausnahmefälle testen lassen. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen gehen wegen der neuen Regelungen auf Konfrontationskurs zum Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. In einem Schreiben an den SPD-Politiker teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Landesvereinigungen mit, dass sie Bürgertestungen »zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können«. Die Überprüfung des Anspruches sei zu schwierig. Über das Schreiben hatte zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.
Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die durch das Ministerium vorgesehene und von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht habe verhindern können, heißt es in dem Schreiben. Nach den neuen Regelungen müssten nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Diese Prüfung sei den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich.
»Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit können wir nicht darauf vertrauen, dass alle Teststellen die Leistungen korrekt erbringen werden«, heißt es in dem Schreiben. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass tatsächlich nur Personen getestet werden, bei denen auch die Anspruchsvoraussetzungen nach der neuen Regelung vorliegen. Zudem könne man nicht davon ausgehen, dass die Teststellen alle Personen ausreichend über die neuen Anspruchsvoraussetzungen aufklären und alle erforderlichen Nachweise und Selbsterklärungen prüfen. »Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können«, schreiben die Vereinigungen an Lauterbach.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisierten, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur 4 Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, die neuen Regelungen zu kommentieren. Reaktionen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden. »Im Dialog werden wir kurzfristig mit den KVen erörtern, wie die neuen Regeln unbürokratisch umzusetzen sind«, sagte ein Sprecher.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Finanzminister Christian Lindner hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, die »Bürgertests« deutlich einzuschränken. Es gibt sie – mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst – seit dem Frühjahr 2021. Lauterbach zufolge lagen die Ausgaben dafür zuletzt bei etwa einer Milliarde Euro pro Monat. »Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind«, hatte Lindner die Neuregelungen begründet.