eriner Verwaltungsgericht verweigert fruherem NPD-Funktionar Waffenschein //
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin hat ein ehemaliger NPD-Funktionar auch funf Jahre nach seinem Parteiaustritt kein Anrecht auf einen Waffenschein. Der Mann habe sich weiterhin in rechtsextremen Vereinigungen engagiert und sich nicht vom Rechtsextremismus distanziert, teilte das Gericht mit.
Deshalb gelte er im Sinne des Waffenrechts als unzuverlassig. Die untere Waffenbehorde des zustandigen Landkreises musse ihm deshalb keinen Waffenschein erteilen und ihm seinen Jagdschein nicht zuruckgeben.
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