Der Weg zur Neubewaffnung der Bundeswehr mit 120.000 Sturmgewehren ist frei. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Beschwerde des unterlegenen Bieters, der Thüringer Waffenschmiede C.G. Haenel, zurückgewiesen.
Der Bund hatte 2021 entschieden, den Großauftrag an das Schwarzwälder Unternehmen Heckler & Koch zu vergeben. Allerdings legte Haenel Rechtsmittel ein, um wieder in das Rennen einsteigen zu können. In dem Beschwerdeverfahren war das OLG die letzte Instanz. Mit dem Beschluss ist klar, dass die Vergabeentscheidung bestehen bleibt.
Streit über Standardgewehr für die Truppe
Nun muss noch der Bundestag zustimmen. Dass das Parlament den Auftrag an Heckler & Koch befürwortet, gilt als so gut wie sicher. Danach folgen Vertragsverhandlungen und eine technische Erprobung in der Bundeswehr. Bis die ersten großen Chargen an die Truppe ausgeliefert werden, werden wohl mindestens zwei Jahre vergehen.
Die Ausschreibung hatte schon 2017 begonnen. 2020 entschied sich das Bundesverteidigungsministerium überraschend dafür, der kleinen Firma C. G. Haenel aus Suhl in Thüringen den Auftrag zu geben. Der große Konkurrent Heckler & Koch sollte erstmals seit sechs Jahrzehnten nicht mehr das Standardgewehr für die Truppe stellen.
Später machte der Bund aber einen Rückzieher, warf Haenel aus dem Verfahren und gab bekannt, dass man den Auftrag nun doch an Heckler & Koch vergeben wolle. Haenel legte Rechtsmittel ein, scheiterte aber vor dem Bundeskartellamt. Es blieb der Weg vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht – dort hat Haenel nun verloren.
Von zentraler Bedeutung ist in dem Streit ist die Frage, ob ein Patent von Heckler & Koch zu winzigen Öffnungen im Gewehr Rechtsgültigkeit hat. Heckler & Koch warf Haenel vor, dieses Patent ohne Erlaubnis genutzt zu haben. Haenel hält das Patent hingegen für nichtig und will es in einem separaten Verfahren vor dem Bundespatentgericht kippen.