Der Anwalt von Gerhard Schröder hat im Streit um die Streichung von Altkanzler-Privilegien das Verhalten des Haushaltsausschusses des Bundestags scharf kritisiert. »Würdelos ist hier allenfalls der Umgang des Haushaltsausschusses mit diesem Vorgang«, teilte der Rechtsanwalt Michael Nagel in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Erklärung mit. Er zielte damit auf die Aussage des Ausschussvorsitzenden Helge Braun (CDU), der am Donnerstag ein Gespräch mit dem Ex-Kanzler über die Streichung von dessen Büro-Privilegien abgelehnt und die Auseinandersetzung darüber als »würdelos« bezeichnet hatte.
Wenn Braun eine juristische Überprüfung der Ausschussbeschlüsse so tituliere, offenbare er »ein eigenwilliges Rechtsstaatsverständnis«, sagte Nagel. Nach dem Beschluss von Mitte Mai sollen Schröders Altkanzler-Büro »ruhend gestellt« und alle damit zusammenhängenden Stellen abgewickelt werden. Zuvor hatte der Altkanzler wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden. Das Europaparlament hatte in einer Abstimmung, die ebenfalls Mitte Mai stattfand, mit großer Mehrheit für eine Resolution gestimmt, in der Sanktionen gegen den deutschen Ex-Kanzler gefordert werden.
400.000 Euro Personalkosten
Braun hatte betont, die Beschlüsse des Haushaltsausschusses seien mit breiter Mehrheit gefasst worden und nun von der Bundesregierung umzusetzen. Schröders Anwalt wirft Braun und den anderen Mitgliedern des Haushaltsausschusses vor, die Maßnahmen gegen den SPD-Politiker nicht näher begründet zu haben. In dem beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin nicht genannt worden. Hintergrund war die Befürchtung, dass dies rechtlich angreifbar wäre.
Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Ausschussbeschluss zufolge aber weiterhin.