Die Unterstützung der früheren schwarz-roten Bundesregierung für den umstrittenen Braunkohletagebau Garzweiler II beruhte offenbar auf einer fragwürdigen Grundlage. Im Kohleausstiegsgesetz der Großen Koalition aus dem Jahr 2020 ist in Paragraf 48 quasi eine Bestandsgarantie für den Tagebau festgeschrieben: Er habe eine »energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit« und trage zu »einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung« bei, heißt es dort.
Der Tagebau Garzweiler II liegt zwischen Düsseldorf und Aachen, er wird vom Energiekonzern RWE betrieben. Bisher war unklar, wie der Paragraf zustande gekommen war. Nun zeigt sich, dass RWE indirekt Einfluss genommen haben könnte.
Das böse Ende des billigen Geldes
Niedrige Zinsen trieben den Wohnungsmarkt an und befeuerten die Börsen. Vorbei. Aktionäre sind verunsichert bis panisch, und für Hausbauer kommt es knüppeldick: Kredite werden teurer, Baumaterialien knapp – und die Preise steigen immer weiter.
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In einer Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Bundestagsabgeordneten Kathrin Henneberger (Grüne) heißt es, der Regierung hätten damals drei öffentlich verfügbare Gutachten als Grundlage für den Paragrafen gedient. Diese seien im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens »mit herangezogen« worden, es seien »keine weiteren, nicht öffentlichen Gutachten eingeflossen«. Auftraggeber der Gutachten war jedoch RWE, weswegen die Studien womöglich interessengeleitet waren.
Gutachten empfiehlt Förderung von weiteren 1,1 Milliarden Tonnen Braunkohle
Die Gutachten sollten Prognosen zum künftigen Braunkohlebedarf und zur verfügbaren Kohlemenge liefern. In der Studie mit dem Titel »Energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Braunkohlengewinnung und -nutzung im Rheinischen Revier« des Beratungsunternehmens Frontier Economics heißt es: Braunkohlekraftwerke leisteten »einen wesentlichen Beitrag zur Bezahlbarkeit der Stromversorgung«. Die Braunkohle trage »in der Transformationsphase auch indirekt zur Energiewende« bei. Im Rheinischen Revier müssten bis 2038 noch circa 1,1 Milliarden Tonnen Braunkohle gefördert werden.
Wie viel RWE für die Studien bezahlt hat, teilt das Unternehmen nicht mit. Es bestätigt auf Anfrage aber, dass die »RWE Power AG Auftraggeberin und damit Vertragspartnerin der Gutachter« gewesen sei. Auf die Frage, ob der Konzern die damalige Bundesregierung auf die Studien aufmerksam gemacht habe, heißt es, die Gutachten seien »allgemein verfügbar«. Alle Stellen »in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft« hätten »freien Zugang zu den Unterlagen«.
Die Hintergründe zum Paragraf 48 zeigten, wie »der Einfluss der fossilen Industrie in der Politik wirkt«, sagt die Abgeordnete Henneberger. Die Entstehung des entsprechenden Gesetzesteils müsse aufgearbeitet werden. Henneberger sagt, eine »Sonderbehandlung« des Tagebaus über den Paragraf 48 sei »verfassungswidrig« – und fordert, er sollte »ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen« werden. 2020 reichten Tagebauanwohner eine Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen ein, das Bundesverfassungsgericht wies die Klage allerdings als unzulässig ab.
Das Bundeswirtschaftsministerium will den Sachverhalt rund um die Gutachten nicht bewerten. Es verweist darauf, dass die Tagebauplanung »Sache der Länder« sei. Tatsächlich ist die Frage, wie es mit Garzweiler II weitergeht, Teil der derzeitigen Koalitionsgespräche zwischen der CDU und den Grünen in Nordrhein-Westfalen. Beide Seiten haben sich in ihrem Sondierungspapier darauf geeinigt, demnächst eine neue Leitentscheidung auf den Weg bringen zu wollen. In der Leitentscheidung werden Vorgaben für die Braunkohleplanung festgelegt.
Gegen den Tagebau Garzweiler II gibt es seit Jahren Proteste. In der angrenzenden Ortschaft Lützerath, die für die Kohlebagger weichen soll, haben Klimaaktivisten Baumhäuser gebaut und Gebäude besetzt.