Der Berliner Senat will die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag in den Richterdienst zurückgekehrte AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann, 57, aus Sorge um das allgemeine Ansehen der Justiz in den Ruhestand versetzen lassen. Der Antrag sei nach einer intensiven Prüfung beim zuständigen Richterdienstgericht gestellt worden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag mit. Den Namen Malsack-Winkemanns nannte sie dabei nicht.
Die Senatsverwaltung begründete den Beschluss mit Äußerungen der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten über Flüchtlinge. »Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt.« Dadurch sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin sei nicht unvoreingenommen. Eine Versetzung in den Ruhestand sei »im Interesse der Rechtspflege« daher zwingend geboten.
Die Entscheidung liegt nun bei einem speziellen Richterdienstgericht. Das Grundgesetz garantiert Richterinnen und Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb speziell auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen und Entlassungen. Diese sind gegen ihren Willen nur durch Beschluss solcher Dienstgerichte aufgrund bestimmter gesetzlich fixierter Kriterien möglich.
Malsack-Winkemann war nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr aus dem Bundestag ausgeschieden und anschließend in den Richterdienst des Landes Berlin zurückgekehrt. Dies steht Richterinnen und Richtern gesetzlich zu.
In Sachsen gab es einen ähnlichen Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier. In dessen Fall gab das zuständige Richterdienstgericht dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand im März in einem Eilverfahren statt.