Der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck ist wegen Titelmissbrauchs zu 9200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich in Deutschland als Professor vorgestellt. Das Amtsgericht in Neuss sprach den 57-Jährigen am Dienstag schuldig. Es handele sich um »einen klassischen Fall des Titelmissbrauchs«, befand die Richterin. »Der akademische Titel ist geschützt.«
Vielmehr habe er seine Tätigkeit als Hochschullehrer beschreiben wollen, denn mit seinen englischen Titeln »Reader« und »Barrister at law« habe die Öffentlichkeit in Deutschland nichts anfangen können. »Selbstverständlich bin ich nicht habilitiert«, sagte Beck.
Verteidigung plädiert auf »entschuldbares Verbotsirrtum«
Vergeblich hatten Becks Verteidiger zuvor versucht, das Gericht als unzuständig abzulehnen: Beck habe nie in Neuss gewohnt, er wohne in Brüssel und London. Er habe Neuss selbst als Wohnsitz gegenüber dem Bundeswahlleiter angegeben, argumentierte die Oberstaatsanwältin.
Becks Anwälte hatten einen Freispruch beantragt: Allenfalls sei Beck einem entschuldbaren Verbotsirrtum erlegen. Ob sie sich mit dem Urteil abfinden oder in Berufung gehen, wollten sich Beck und seine Verteidiger noch überlegen.
Mit 9200 Euro fiel die Strafe geringer aus, als zunächst gefordert – ursprüngliche hatte Beck einen Strafbefehl über 15.000 Euro erhalten, gegen den er Widerspruch eingelegt hatte. Für den Missbrauch von Titeln sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.