kriminalitat: Weitere Strafanzeige gegen Polizistin nach Bohmermann-Experiment //
Das Experiment der Sendung >>ZDF Magazin Royale<< zum Umgang der Polizei mit Hassbotschaften im Netz hat auch in Brandenburg ein Nachspiel. >>Der Sachverhalt hat dazu gefuhrt, dass gegen die handelnde Polizeibeamtin von Amts wegen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet wird<<, sagte der Sprecher des Polizeiprasidiums Brandenburg, Torsten Herbst.
Das liege daran, dass die Beamtin vor Ort offensichtlich keine Strafanzeige aufgenommen habe. Auch in Sachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt wird wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt.
Die Redaktion der Sendung des Satirikers Jan Bohmermann hatte im vergangenen Sommer sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundeslandern angezeigt und spater den meist schleppenden Ermittlungsverlauf geschildert. Angezeigt wurden Morddrohungen ebenso wie antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole.
Ausgedruckte Hasskommentare vorgelegt
Die Korrespondentin legte der Polizistin in Furstenwalde/Spree nach Angaben der Produktionsfirma die Hasskommentare ausgedruckt vor. Die Beamtin habe sich schockiert gezeigt und die Korrespondentin gelobt, wie vorbildlich sie alles festgehalten habe. Sie forderte sie demnach auf, sich auszuweisen und sagte, eine anonyme Anzeige sei leider nicht moglich. Die Korrespondentin erklarte, sie habe Angst, dass ihre Daten in falsche Hande geraten konnten. Die Beamtin habe entgegnet, das sei unwahrscheinlich, ihr aber zu einer anonymen Anzeige per Post geraten.
>>Dieser Weg war nicht korrekt<<, sagte Herbst gegenuber der >>Markischen Allgemeinen Zeitung<< . Es sei auch auf der Wache moglich, anonym Anzeige zu erstatten. Die Polizei ist bei Informationen uber Straftaten verpflichtet, sie zu verfolgen. In zwei der sieben Falle, die von der Korrespondentin als Hasskommentar angegeben wurden, fuhre die Staatsanwaltschaft Cottbus die Verfahren, hiess es. Fur die ubrigen funf Falle gebe es bereits Verfahren in anderen Bundeslandern.