Gerhard Schröder hat nach eigenen Angaben eine Nominierung für den Aufsichtsrat von Gazprom abgelehnt. Das teilte der Altkanzler am Dienstagabend auf LinkedIn mit. Die Absage sei bereits vor längerer Zeit passiert. Er wundere sich über anderslautende Berichte.
Zuvor hatte es Verwirrung wegen eines Berichts der Nachrichtenagentur Reuters gegeben, wonach Schröder für den Aufsichtsrat von Gazprom nominiert worden sei. Tatsächlich nominierte der Konzern am Dienstag lediglich einen weiteren Kandidaten. Die ursprüngliche Meldung hatten viele Medien aufgegriffen, darunter auch der SPIEGEL (die aktualisierte Fassung finden Sie hier). Die Gazprom-Hauptversammlung ist für den 30. Juni geplant – dann sollen auch die Aufsichtsratsmitglieder bestätigt werden.
Schröder steht wegen seiner engen Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Kritik. Unter dem Eindruck des Ukrainekriegs war der Druck auf den SPD-Altkanzler immer größer geworden. Der Bundestag hat ihm Büro und Mitarbeiter gestrichen. Das EU-Parlament fordert Sanktionen gegen ihn. Auch für die SPD wird er zur Last. Am 15. Juni soll die Schiedskommission im SPD-Unterbezirk Hannover darüber beraten, ob der Altkanzler aus der SPD geworfen werden soll.
Vergangene Woche hatte Schröder angekündigt, den Aufsichtsrat beim russischen Ölkonzern Rosneft verlassen zu wollen. Er teilte mit, dass es ihm unmöglich sei, sein Mandat in dem Gremium zu verlängern.
Scholz drängte auf Rückzug aus russischen Gasunternehmen
Schröder ist bislang unter anderem für die Gazprom-Tochtergesellschaften Nord Stream und Nord Stream 2 als führender Lobbyist tätig. Zuletzt hatte sogar Bundeskanzler Olaf Scholz Schröder gedrängt, sämtliche Tätigkeiten für russische Staatsunternehmen einzustellen. »Wir nehmen zur Kenntnis, dass es jetzt bei einem passiert, und die anderen müssen auch noch folgen«, sagte Scholz nach der Ankündigung von Schröders Rosneft-Rückzug.
Schröders Entscheidung könnte auch Einfluss auf das Parteiausschlussverfahren haben. Aus dem Organisationsstatut der SPD geht hervor, dass Schröder vorsätzlich gegen die Statuten, Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen haben müsste – und der Partei dadurch schwerer Schaden entstanden sein muss. Am Ende ist der Parteiausschluss also eine Abwägungssache. (Lesen Sie hier mehr dazu.)