Die Streichung der Ausstattung von Altkanzler Gerhard Schröder hat womöglich ein juristisches Nachspiel. Nach SPIEGEL-Informationen will Schröder den jüngsten Beschluss des Haushaltsausschusses, in den Büros des früheren Bundeskanzlers mehrere Stellen nicht nachzubesetzen, juristisch prüfen lassen.
Schröder habe den Verfassungsrechtler Michael Nagel aus Hannover damit beauftragt, »den gesamten Vorgang auf seine Rechtmäßigkeit« zu überprüfen, heißt es im Umfeld des Altkanzlers. Nagel hatte vor Jahren bereits den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff im Prozess um mögliche Vorteilsannahme verteidigt. Der Haushaltsausschuss hatte am Donnerstag nach wochenlangen internen Verhandlungen beschlossen, Schröders Privilegien zu streichen.
Hintergrund ist die Weigerung des Sozialdemokraten, trotz des Krieges in der Ukraine seine Jobs für russische Konzerne niederzulegen. Schröders Personalkosten schlugen zuletzt mit rund 400.000 Euro pro Jahr zu Buche.
Auch in der Koalition gibt es die Sorge, dass der Beschluss juristisch angreifbar sein könnte. Einem Altkanzler die Privilegien zu streichen, ist bislang ohne Beispiel. In mehreren Verhandlungsrunden suchten die Ampelkoalitionäre nach einem Weg, ihre Entscheidung nicht wie einen Akt politischer Willkür aussehen zu lassen, sondern als Regel, die künftig für alle früheren Bundeskanzler gelten soll.
Jeder Bezug zu Schröders Funktionen in russischen Firmen wird in dem Beschluss vermieden. Stattdessen wurde festgelegt, die Amtsausstattung ehemaliger Regierungschefs an die »fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt« zu knüpfen und nicht statusbezogen zu gewähren.
Gemeint ist damit, Altbundeskanzlern Privilegien nicht mehr automatisch zukommen zu lassen, sondern nur dann, wenn ihr Agieren und ihre Tätigkeiten mit den allgemeinen Aufgaben eines Altkanzlers vereinbar sind. Für Angela Merkel, der erst vor wenigen Monaten neun Stellen genehmigt wurden, darunter zwei Chauffeure, ergäbe sich aus dem Antrag bislang keine Konsequenz.
Völlig offen ist allerdings bislang, wie genau die »fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt« definiert wird und wer festlegt, wann diese befolgt oder verletzt wird. Nicht geklärt ist unter anderem, welche Tätigkeiten für Altkanzler noch unproblematisch wären und woran sich bemisst, welche Jobs den Verpflichtungen eines Altkanzlers entgegenstehen. Der Haushaltsausschuss hat diese Punkte offengelassen und die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob es noch weitere Festlegungen braucht.
Am Donnerstag sprach sich zudem das Europaparlament mit großer Mehrheit für EU-Sanktionen gegen Schröder aus, sollte er von seinen Posten bei russischen Unternehmen nicht ablassen. Damit wollen die Parlamentarier den Druck auf die zuständige Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den Außenbeauftragten Josep Borrell erhöhen, Schröder auf die EU-Sanktionsliste zu setzen, um dessen Vermögenswerte einzufrieren.
Erfolg dürfte die Initiative aber wohl eher nicht haben. Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßte die Entscheidung des Haushaltsausschusses – sprach sich aber bei einem Besuch in den Niederlanden dagegen aus, Schröder persönlich mit europäischen Sanktionen zu belegen.