na: SPD, CDU und Grune begrussen Impfpflicht-Urteil vom Bundesverfassungsgericht //
Die Impfpflicht fur das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens – das hat das Bundesverfassungsgericht bestatigt. Mehrere Bundespolitiker betrachten die Entscheidung aus Karlsruhe als Bestatigung ihres Coronakurses.
So sieht sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in seiner Haltung bestarkt. Er begrusse die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrucklich, sagte der SPD-Politiker. >>Der Staat ist verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schutzen.<>Sie haben grossen Anteil daran, dass es in der schweren Omikronwelle nicht noch mehr Todesfalle gegeben hat<<, so Lauterbach.
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, sagte, der Beschluss lasse erkennen, >>vor welch schwieriger Abwagung der Gesetzgeber stand, denn der Eingriff in die Grundrechte der im Gesundheits- und Pflegebereich Tatigen ist gravierend<>richtigerweise zuruckgewiesen<>Besonders schutzbedurftige Menschen<>dass ihr Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus hochste Prioritat hat<<.
Ahnlich argumentierte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei zwar ein Grundrechtseingriff, raumte sie auf Twitter ein. >>Die Verfassungsbeschwerde sei aber zuruckgewiesen worden, weil die Impfung vor allen Dingen dem Schutz alter, kranker und beeintrachtigter Menschen dient<<. Grunen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen schrieb ebenfalls auf Twitter, das Bundesverfassungsgerichtsurteil starke den Schutz vulnerabler Menschen.
Kritik an dem Urteil ubten die Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla. >>Die Billigung der Pflege-Impfpflicht durch das Bundesverfassungsgericht ist ein schwerer Schlag fur das Pflege- und Gesundheitspersonal, das sich seit Beginn der Pandemie besonders aufgeopfert hat<>Die nun fur rechtens erklarte Teil-Impfpflicht bleibt ein inakzeptabler Angriff auf das Grundrecht auf korperliche Unversehrtheit der betroffenen Pflegekrafte.<<
Gericht: Schutz wiege >>verfassungsrechtlich schwerer<<
Das hochste deutsche Gericht hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zuruckgewiesen. Zwar greife diese in die korperliche Unversehrtheit ein, doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schutzen. Der Schutz dieser vulnerablen Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeintrachtigung der Grundrechte fur das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter.
Bereits im Februar hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorlaufig ausser Kraft zu setzen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht konnte damit Mitte Marz umgesetzt werden.