Trotz gelockerter EU-Empfehlungen ab Montag gilt bei Flügen von und nach Deutschland weiterhin die Maskenpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus. Dies betrifft nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums alle Maschinen, die in Deutschland starten oder landen. Beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges sind FFP2- oder medizinische Masken zu tragen. Abnehmen kann man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren. Die Maskenpflicht entspreche auch den neuen EU-Empfehlungen, hatte das Ministerium erläutert.
Die Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC empfehlen ab Montag nicht mehr generell verpflichtendes Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen. Wenn am Abflug- oder Zielort eine Maskenpflicht im Verkehr besteht, sollte dies aber weiter auch in Maschinen gelten. In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen.
Maskenpflicht in Flugzeugen bleibt in mehreren Ländern
Generell entfällt mit der gelockerten EU-Empfehlung längst nicht auf allen Flügen die Maskenpflicht. Europas größter Billigflieger Ryanair veröffentlichte eine Liste von 15 EU-Staaten, in denen über nationale Gesetze das Tragen von Gesichtsmasken zur Corona-Prävention weiter gilt. Neben Deutschland sind auch wichtige Tourismus-Ziele wie Spanien, Griechenland, Portugal und Italien darunter.