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tatsgesetz: Wahlrechtskommission diskutiert uber Paritat //

Eine Kommission soll Vorschlage fur die Anderung des Wahlrechts erarbeiten. Zum ersten Mal haben Abgeordnete und Sachverstandige nun uber das Thema Paritat gesprochen – in der Ampel kundigt sich Streit an.

Demonstrantinnen bei der Verkundung des Urteils gegen das Brandenburger Paritatsgesetz


Foto: Soeren Stache / dpa

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Frauen sind im Bundestag noch immer unterreprasentiert – diesem Thema hat sich nun erstmals auch die Bundestagskommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit gewidmet. Vor allem ging es um die Frage, welche Grunde fur und gegen eine gesetzliche Regelung sprechen, die mehr Frauen ins deutsche Parlament bringen soll.

Elke Ferner, ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Sachverstandige in der Kommission, wies in der Sitzung auf die Ursachen dafur hin, weshalb der Frauenanteil im Bundestag nie hoher lag, als 36,3 Prozent. Als Frau musse man die Zeit haben, um sich parteipolitisch zu betatigen. Viele Frauen fehle diese Zeit. Auch seien die Erfolgschancen auf Direktmandate bei Wahlen niedriger als bei Mannern. Viele Frauen wurden nur in aussichtslosen Wahlkreisen aufgestellt.

>>Die Gegner der Paritat verstecken sich hinter verfassungsrechtlichen Bedenken<<, sagte Ferner uber die Sitzung. Dabei habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass der Gesetzgeber bei entsprechender Rechtfertigung grosse Spielraume bei einer Wahlrechtsanderung habe. Karlsruhe hatte die Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil gegen das Paritatsgesetz in Thuringen mit einer ausfuhrlichen Begrundung abgelehnt.

FDP halt Paritatsregelung fur >>hochgradig problematisch<<

In der Anhorung der Kommission sprachen sich neben der SPD auch Abgeordnete von Grunen und Linken fur eine Paritatsregelung aus. Anders sehen das Union, FDP und AfD. FDP-Obmann Konstantin Kuhle halt eine gesetzliche Paritatsregelung fur verfassungswidrig und >>hochgradig problematisch<< fur die Parlamentskultur. Die Unionsabgeordnete Nina Warken wies auf die Beobachtung hin, der Frauenanteil in den Fraktionen entspreche in der Regel dem Frauenanteil in den jeweiligen Parteien. Die Parteien sollten selbst auf wesentliche Anderungen hinwirken.

Ferner verweist darauf, dass das Wahlgesetz mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschlossen werden kann – und die Forderung von Gleichberechtigung immerhin im Koalitionsvertrag stehe. >>Wenn die FDP das Wahlgesetz nicht andern will, muss sie sagen, wie sie sonst mehr Frauen ins Parlament bringen wollen. Oder eben eingestehen, dass sie keine Gleichberechtigung will<<, sagt Ferner.


Die Kommission setzt sich aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverstandigen zusammen. Sie war am 16. Marz 2022 vom Bundestag eingesetzt worden und soll Vorschlage zur Reform des Wahlrechts entwickeln – insbesondere auch, um den Bundestag zu verkleinern. Das Parlament war aufgrund von Ausgleichs- und Uberhangmandaten auf fast 800 Abgeordnete angewachsen. Vorgesehen sind eigentlich 598. Ende August wird ein Zwischenbericht der Kommission erwartet.


mfh

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