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Corona: Volker Wissing plädiert für Ende der Maskenpflicht auch in Bussen, Bahnen, Flugzeugen

Sollen wir in Flugzeug, Bus und Bahn noch Atemschutzmasken tragen? FDP-Verkehrsminister Volker Wissing ist dagegen. Die EU-Gesundheitsbehörde hat ihre Empfehlung bereits überarbeitet.

Maskenträgerinnen und -träger in Frankfurt


Foto: brennweiteffm / IMAGO

Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ist eines der letzten Überbleibsel der Coronaschutzmaßnahmen. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will nun auch sie abschaffen – zuvor hatten EU-Behörden ihre Empfehlungen zu einer generellen Maskenpflicht im Flugzeug gelockert. »Wir sollten hier europaweit einheitlich vorgehen und die Maskenpflicht aufheben, insbesondere im Flugverkehr«, sagte der FDP-Politiker.

Er sieht jedoch weiteren »Anpassungsbedarf« für die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen ist im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen.

Die europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC hatten mitgeteilt, ihre Empfehlungen zum Coronaschutz im Luftverkehr zu lockern. Ab Montag fällt eine generelle Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und Flugzeugen weg. Wenn am Abflugort oder am Ziel eine staatliche Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr besteht, sollte dies laut Empfehlung aber weiter auch in den Maschinen gelten.

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Fliegen ohne Masken? Lufthansa fordert Freiwilligkeit

Unterstützung findet Wissing etwa bei der Lufthansa. »Es ist an der Zeit, auf Freiwilligkeit zu setzen, so wie es in anderen Bereichen des täglichen Lebens, etwa im Supermarkt oder Restaurant, inzwischen auch die Regel ist«, teilte die Airline mit. In Flugzeugen reinigten hocheffiziente Filter ständig die Kabinenluft.

Das von Karl Lauterbach (SPD) geleitete Bundesgesundheitsministerium hatte mit Blick auf die neuen Empfehlungen der EU-Behörden erläutert, dass die nationalen Behörden über die Maskenpflicht entscheiden. Sie gelte daher weiter auf allen innerdeutschen Strecken sowie Flügen, die in Deutschland starten oder landen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

Der Verband der Verkehrsunternehmen unterstützte die Einschätzung Wissings ebenfalls. »Wir erleben seit Monaten volle Fußballstadien, Konzerte und Veranstaltungen ohne Maskenpflicht. Und auch in Restaurants, Einkaufszentren und Supermärkten sind immer mehr Menschen ohne Maske unterwegs«, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Infektionszahlen gingen trotzdem zurück. Von daher gebe es aus Sicht der Bus- und Bahnunternehmen auch keinen Grund mehr, im Nah- oder Fernverkehr an der Maskenpflicht festzuhalten.

Die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln war im Infektionsschutzgesetz auch mit Blick darauf beibehalten worden, dass in Stoßzeiten im Berufsverkehr Busse und Bahnen meist sehr voll sind. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen waren ab Anfang April in weiten Teilen Deutschlands weggefallen. Unabhängig von staatlichen Vorgaben gibt es vielerorts, etwa in Kultureinrichtungen, aber weiter Schutzregeln mit Maskenpflichten.


slü/dpa

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