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Lauterbach: Behandlungsabbruch von Patienten wird nicht erlaubt //

Wegen voller Kliniken ruckte wahrend der Pandemie die Triage in den Fokus. Gesundheitsminister Lauterbach will nun ein Gesetz vorlegen, das den Abbruch der Behandlung bei geringer Uberlebenswahrscheinlichkeit verbietet.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach


Foto: IMAGO/Thomas Trutschel/photothek.de / IMAGO/photothek

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat streng gefasste gesetzliche Kriterien fur die sogenannte Triage in Aussicht gestellt, also fur die Priorisierung von Patienten bei zu knappen Kapazitaten. Mit Blick auf einen Abbruch der Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit geringeren Uberlebenschancen sagte der SPD-Politiker am Montag, eine solche >>Ex-Post-Triage<>Deshalb werden wir es auch nicht erlauben.<< Selbst die Triage im Vorfeld einer Behandlung sollte nur unter hohen Auflagen moglich sein, sagte Lauterbach.

Unterschieden wird prinzipiell zwischen Triage im Voraus (>>ex-ante<>ex post<<), wie das Ministerium erlauterte. Zum einen wird also vorab entschieden, wer behandelt wird. Ex-Post-Triage bedeutet demnach, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Uberlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose versorgen zu konnen.

In der Coronapandemie war das Thema wegen teils ausgelasteter Intensivstationen in den Fokus geruckt. Der Begriff Triage bedeutet, dass Arzte bei zu wenig Beatmungsgeraten oder Betten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Hintergrund der vorgesehenen Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende vergangenen Jahres. Demnach muss der Bundestag >>unverzuglich<< Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen. Bisher gibt es dazu keinen Gesetzesrahmen, sondern lediglich wissenschaftlich erarbeitete Empfehlungen fur Arztinnen und Arzte.

Zuvor hatten verschiedene Medien uber einen Entwurf des BMG berichtet, in dem die >>Ex-Post-Triage<< vorgesehen war. Verschiedene Interessenverbande waren daraufhin Sturm gelaufen aus Angst vor einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Der Entwurf befindet sich allerdings derzeit in der Ressortabstimmung und ist auf einem neuen Stand, wie ein Sprecher des BMG mitteilte. Der Entwurf soll zeitnah von den Ampelfraktionen als Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.


Lauterbach sagte, dass nach dem Urteil der >>Graubereich von medizinischen Entscheidungen<>Triage-Entscheidungen waren in dieser Pandemie in Deutschland zwar eine reelle Gefahr, aber nie Alltag<>Durch Coronamassnahmen und Patientenverlegungen ist es uns gelungen, alle Kranken gut zu versorgen. Das soll auch in Zukunft so bleiben.<<


mfh/dpa

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