eas Kalbitz: Berliner Landgericht bestatigt AfD-Ausschluss //
Das Berliner Landgericht hat den Parteiausschluss des fruheren Brandenburger AfD-Chefs Andreas Kalbitz bestatigt. Eine Klage des Rechtsextremisten wurde am Freitag abgewiesen. Seine Parteimitgliedschaft sei erfolgreich >>wegen arglistiger Tauschung<< angefochten worden, hiess es zur Begrundung.
Es gehe um die Frage, ob Kalbitz uberhaupt Mitglied der Partei geworden sei, sagte der Vorsitzende Richter. >>Das ist nach unserer Auffassung nicht der Fall.<< Fur eine Parteimitgliedschaft hatten bestimmte Voraussetzungen erfullt sein mussen.
Kalbitz habe jedoch im Aufnahmeantrag unter anderem seine vorherige Mitgliedschaft bei den Republikanern nicht vollstandig angegeben. Damit habe seine Mitgliedschaft wegen arglistiger Tauschung angefochten werden konnen. Die Anfechtung liege vor, Kalbitz sei deshalb nicht AfD-Mitglied geworden.
Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai 2020 beschlossen, Kalbitz’ Parteimitgliedschaft zu annullieren, weil er beim Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend verschwiegen haben soll.
Das Bundesschiedsgericht der Partei bestatigte den Rauswurf Ende Juli. Gegen diese Entscheidung ging Kalbitz juristisch vor, scheiterte mit einem Eilantrag aber im August 2020 vor dem Landgericht. Dagegen legte der Rechtsaussenpolitiker Berufung ein, welche das Berliner Kammergericht im Januar zuruckwies.
In einem sogenannten Hauptsacheverfahren ging der juristische Streit nun weiter. Der Anwalt von Kalbitz kundigte bereits wahrend der Verhandlung am Freitag an, den Rechtsweg in hoheren Instanzen weiterverfolgen zu wollen.