In Baden-Wurttemberg laufen kommenden Samstag nach mehr als zwei Jahren Pandemie nahezu alle Coronaschutzmassnahmen aus. Die Koalition aus Grunen und CDU verstandigte sich nun darauf, die im Bundesgesetz vorgesehenen Hotspotregeln nicht anzuwenden. Grun-Schwarz bezweifelt, dass die Regeln vor Gericht standhalten. Das bedeutet, dass von Sonntag an in Innenraumen keine Masken mehr getragen werden mussen und die Zugangsregeln wegfallen.
Kretschmann bittet Burger, freiwillig Maske zu tragen
Ministerprasident Winfried Kretschmann appellierte an die Menschen im Land, freiwillig in Innenraumen weiter Maske zu tragen. >>Damit schutzen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidaritat in der Gemeinschaft<<, teilte der Grunenpolitiker mit.
Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt nach einer Ubergangsfrist nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen. Die Lander konnen aber weitergehende Beschrankungen zum Beispiel mit einer umfangreicheren Maskenpflicht und Zugangsregeln fur regionale Hotspots verhangen, wenn das Landesparlament eine kritische Lage feststellt.
Gesundheitsminister Lauterbach hatte unbedingte Nutzung des Gesetzes gefordert
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Bundeslander am Freitag aufgefordert, wegen der hohen Infektionszahlen die Hotspotregelung jetzt unbedingt zu nutzen. Er bekraftigte zudem, dass Hotspots auch ein ganzes Bundesland umfassen konnten.
Mecklenburg-Vorpommern erklarte bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot. Hamburg hat dasselbe vor. Hingegen sehen andere Lander wie Baden-Wurttemberg und Niedersachsen im Moment trotz der Rekorde bei den Neuinfektionen keine rechtliche Handhabe fur eine Hotspotregelung, obwohl sie eine Beibehaltung der Massnahmen begrussen wurden. Wieder andere Bundeslander sind gegen eine Verlangerung der Schutzmassnahmen.
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Wurttemberg, Hessen und das Saarland hatten bei der Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Landern am Montag beantragt, die geltenden Coronaregeln bis Ende April fortfuhren. Der Antrag, das Infektionsschutzgesetz erneut entsprechend zu andern, sei bei den Beratungen der Gesundheitsminister der Lander abgelehnt worden, sagte Lauterbach nach den Gesprachen.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist zuletzt wieder leicht gestiegen. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstagmorgen mitteilte, liegt der Wert nun bei 1703,3. Zum Vergleich: Am Montag hatte er 1700,6 betragen, vor einer Woche 1733,4. Der Wert beziffert die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen.