Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Coronaneuinfektionen hat einen weiteren Hochstwert erreicht. Dennoch will die Bundesregierung die Coronaregelungen des Infektionsschutzgesetzes zum 19. Marz auslaufen lassen. Angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen wollen mehrere Lander bestehende Coronabeschrankungen allerdings noch bis zum 2. April verlangern. Eine solche Ubergangszeit ist Bestandteil eines Entwurfs der Bundesregierung, der ab dem 20. Marz generell nur noch weniger allgemeine Schutzregeln vorsieht.
In Bayern beschloss das Kabinett, dass es bis 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll. Auch Baden-Wurttemberg will die Ubergangsfrist nutzen, wie Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart ankundigte. Thuringen will von der Ubergangsregelung Gebrauch machen, wie ein Regierungssprecher in Erfurt sagte. Das sei vom Kabinett so beschlossen worden.
Auch im Norden ist das geplant. Mecklenburg-Vorpommern hatte einen solchen Schritt bereits angekundigt. In Hamburg soll laut Gesundheitsbehorde die jetzige Verordnung an diesem Freitag unverandert verlangert werden. Hintergrund ist auch das Ende der Fruhjahrsferien mit einem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen, das in der Hansestadt ansonsten mit einem weitgehenden Ende der Massnahmen am 20. Marz zusammenfallen wurde. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Ubergangsverordnung vorstellen, die bis zum 2. April gelten soll.
Auch Nordrhein-Westfalen plant Informationen der Nachrichtenagentur dpa zufolge, die mogliche Ubergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Mit einer konkreten Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung wird aber erst gerechnet, wenn der Bundestag uber das kunftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Erwartet wird unter anderem, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll.
Lauterbach ermuntert Lander, die Ubergangsfrist zu nutzen
Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf sieht eine zweiwochige Ubergangszeit vor, um Regelungs- und Schutzlucken zu vermeiden. Demnach konnen bisherige Regelungen der Lander wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis zum 2. April bestehen bleiben – ausgenommen etwa Kontaktbeschrankungen oder Teilnehmerobergrenzen fur Veranstaltungen. Die Ubergangszeit soll auch genutzt werden konnen, um neue Regeln zu besiegeln.
Lauterbach ermunterte die Lander, die Ubergangsfrist zu nutzen. Anschliessend konnten sie auf die geplanten Regelungen fur Regionen mit hoher Inzidenz setzen. >>Die Lander mussen es anpacken. Das haben jetzt einige Lander, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlangern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen<<, sagte er in der ARD.
Die saarlandische Landesregierung verlangerte die aktuelle Verordnung vorerst bis zum 31. Marz. Dies sei vorsorglich geschehen, um auf die moglichen Anderungen des Bundesgesetzes kurzfristig reagieren zu konnen, teilte das Gesundheitsministerium mit.