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Gericht lehnt Eilantrag gegen Einstufung als Verdachtsfall ab //

Nach einem Beschluss des Kolner Verwaltungsgerichts darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten. Einen entsprechenden Eilantrag dagegen lehnte das Gericht ab. Ein zweiter Antrag der Partei hatte hingegen Erfolg.

Michael Huschens, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Koln


Foto: Federico Gambarini / dpa

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Es lagen ausreichende tatsachliche Anhaltspunkte fur die verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der AfD vor, befand das Gericht am Dienstag. Dies habe der Verfassungsschutz in Gutachten und den zugehorigen Materialsammlungen belegt. Die AfD habe dem >>lediglich pauschales Bestreiten entgegengesetzt<>einer nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung<<.


svs/AFP

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