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Verfassungsschutz darf AfD als »Verdachtsfall« beobachten

Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Eine entsprechende Klage der Partei wurde abgewiesen.

Michael Huschens, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln im AfD-Verfahren


Foto: Federico Gambarini / dpa

wow/ulz/col

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