Im Innenausschuss des Bundestags wurde über den Gastbeitrag von Nancy Faeser im Magazin »Antifa« aus dem vergangenen Jahr gestritten. Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm kritisierte Faesers Aussage, sie würde einen solchen Artikel in ihrer Rolle als Innenministerin jetzt nicht mehr schreiben. »Es geht nicht um die Frage einer Rolle, die sie hier spielt, wir haben keine Schauspielerin«, sagte er.
AdvertisementEs gehe bei der Frage, wo eine Politikerin veröffentliche, vielmehr um eine von Ämtern unabhängige Haltung. Bedenken seiner Partei zu dem Gastbeitrag habe die SPD-Politikerin in der Sitzung am Mittwoch nicht aus dem Weg räumen können.
Die Ministerin hatte im vergangenen Jahr in dem Magazin der »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)« einen Gastbeitrag veröffentlicht. Darin schrieb sie über die damals zahlreich versandten, mit »NSU 2.0« unterzeichneten rechtsextremistischen Drohbriefe, von denen auch sie selbst zwei erhalten hatte. Die VVN-BdA wurde 2020 im bayerischen Verfassungsschutzbericht als die »bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus« bezeichnet.
Konstantin von Notz (Grüne) kritisierte den Umgang der Union mit Faesers Veröffentlichung. Es sei eine »Selbstverzwergung der Union«, wenn sich die Fraktion damit beschäftigen wolle, wo wer in der Vergangenheit welche Aufsätze veröffentlicht habe. »Wenn man das dann auch noch im Synchronschwimmen mit der AfD macht, dann ist man einfach blank thematisch«, sagte er weiter. Faeser betonte, sie habe im Ausschuss erneut ihre klare Haltung gegen jede Form von Extremismus dargelegt.
Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie
Zwei Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau forderte Faeser einen entschlossenen Kampf gegen Rechtsextremismus. Dieser sei »die schlimmste Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, sagte sie bei einer Aktuellen Stunde zu dem Anschlag im Bundestag. Sie sicherte dabei den Angehörigen der Opfer Unterstützung zur umfassenden Aufklärung der Geschehnisse zu.
Am 19. Februar 2020 hatte Tobias R. in der hessischen Stadt neun Menschen mit Migrationshintergrund sowie seine Mutter und sich selbst getötet. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Dezember ihre Ermittlungen zu dem Anschlag eingestellt. Es gibt aus ihrer Sicht keine Anhaltspunkte für Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser des Attentäters. Unter den Angehörigen der Opfer sorgte das für Kritik.
Faeser begrüßte, dass sich nun ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag mit der Gewalttat befasst. Sie werde alles dafür tun, dass auch von Seiten des Bundes »transparente und umfassende Unterstützung« bei der Aufklärung erfolge. Der Staat schulde den Familien der Opfer »eine lückenlose Aufarbeitung aller Hintergründe dieses entsetzlichen Anschlags«.
Die Bundesregierung beschloss den 11. März als Datum für einen nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt. Faeser sagte, der 11. März solle »ein Tag der Erinnerung, des Mitgefühls, aber auch der Mahnung sein, mit aller Entschlossenheit gegen terroristische Bedrohungen vorzugehen«. An dem Gedenktag wird in Deutschland nun bundesweit Trauerbeflaggung an Bundesgebäuden angeordnet.
Faeser bekräftigte, dass sie bis Ostern einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen wolle. Sie betonte gleichzeitig erste Erfolge bei dem Bemühen, Morddrohungen und andere gefährliche Hassbotschaften im Messenger-Dienst Telegram zu löschen. Bisher sei es gelungen, 64 von 68 geforderten Kanälen zu löschen.