In den kommenden Wochen sollen nach dem Willen von Bund und Ländern zahlreiche Coronamaßnahmen wegfallen. Darauf haben sich nach SPIEGEL-Informationen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bei ihrer Videokonferenz mit der Bundesregierung verständigt. Damit wurde der erste Punkt so beschlossen.
Konkret soll es ein dreistufiges Öffnungskonzept geben. In der ersten Stufe sollen private Treffen wieder ohne Teilnehmerobergrenze erlaubt sein. Wenn allerdings Ungeimpfte teilnehmen, bleiben bis 19. März die bisherigen Einschränkungen bestehen: Dann ist bis dahin nur ein Treffen mit dem eigenen Haushalt und zwei Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt, Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.
3G-Regel ab Anfang März in der Gastronomie
Zudem sollen Zugangskontrollen im Einzelhandel wegfallen; dafür sollen in Innenräumen medizinische Masken getragen werden – empfohlen werden FFP2-Masken.
AdvertisementUnter Berücksichtigung der Lage in den Krankenhäusern soll in der zweiten Stufe ab dem 4. März für Gastronomie und Übernachtungen die 3G-Regel gelten – damit sind diese Angebote mit einem tagesaktuellen negativen Test für alle Personen verfügbar.
Klubs und Diskotheken können dann ebenfalls öffnen, allerdings nur für Genesene und Geimpfte mit negativem tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G plus).
Auch bei überregionalen Großveranstaltungen, etwa Konzerten oder Fußballspielen, können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen. In Innenräumen ist eine Auslastung bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität – maximal 6000 Personen – zulässig, im Freien eine Auslastung von bis zu 75 Prozent (maximal 25.000 Personen).
Ab dem 20. März sollen in einer dritten Stufe alle »tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen« entfallen, sofern die Lage in den Krankenhäusern dies zulässt. Dann sollen auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regeln entfallen.
Grundlegende Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen, Bussen oder Bahnen sollen der Beschlussvorlage für das Treffen zufolge bestehen bleiben.
Die Runde des Kanzlers mit den Landesregierungschefs verhandelt insgesamt 14 Punkte in der Konferenz am Mittwochnachmittag. Ebenfalls bereits beschlossen wurden die Punkte zwei bis sechs. Dabei geht es etwa um die Evaluation des Infektionsschutzgesetzes bis zum Herbst, ebenso geht es um eine verbesserte Datenerfassung.
Uneinigkeit bei Impfpflicht und Genesenenstatus
Nicht durchsetzen konnten sich die unionsgeführten Länder beim Thema Impfpflicht. So haben die Länder beschlossen, die Einführung der Impfpflicht noch mal zu bekräftigen. Die von der Union geführten Länder sahen mehrheitlich die Notwendigkeit eines Impfregisters, das nun aber nicht im Beschluss genannt wird.
Ebenfalls noch in Klammern und somit Verhandlungssache ist die Frage, ob bei Veränderungen des Genesenenstatus künftig der Bundesrat zustimmen soll. Die letzte Entscheidung zu einer Verkürzung von sechs auf drei Monate hatte zu erheblichem Unmut bei den Landesregierungschefs geführt. Dies war auf eine Entscheidung des Robert Koch-Instituts zurückzuführen, dem die Kompetenz für den Genesenenstatus inzwischen von der Bundesregierung entzogen wurde.
Fünf Länder haben diesmal bereits vor den Verhandlungen Protokollerklärungen für Ausnahmen formuliert. So kritisiert etwa Sachsen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Bayern warnt vor verfrühten Lockerungen der Pandemiemaßnahmen an den Schulen. Schleswig-Holstein wiederum will früher auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte aufheben.