Im Ringen um eine allgemeine Impfpflicht soll der letzte noch ausstehende Gruppenantrag von Bundestagsabgeordneten in dieser Woche vorgelegt werden. Das kündigte der FDP-Abgeordnete Andrew Ullmann als Initiator im ARD-»Morgenmagazin« an. Die Unterstützer planen eine Beratungspflicht und falls damit keine ausreichende Impfquote erreicht werden kann, eine befristete Impfpflicht ab 50 Jahren.
Verweis auf Bundesrat
Bereits bekannt sind zwei Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen: einer für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und einer gegen eine Impfpflicht. Über sie soll ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Die Union lehnt das Verfahren ab und schlägt ein Impfvorsorgegesetz vor, das im Notfall die Möglichkeit vorsieht, eine Impfpflicht einzuführen.
»Wir werden diese Woche unseren Antrag präsentieren«, sagte Ullmann. »Und dann werden wir die erste Lesung im März durchführen können, wir werden dann auch die Anhörung gleich durchführen können. Und in der zweiten Parlamentswoche im März wird dann auch die zweite/dritte Lesung stattfinden können.« Das wäre dann spätestens am 25. März der Fall.
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Ursprünglich war erwogen worden, noch diese Woche mit der ersten Beratung über eine allgemeine Impfpflicht zu beginnen. Es gab Kritik daran, dass es durch die Verspätung des Ullmann-Antrags nun zu Verzögerungen kommt.
Ullmann verteidigte seine Gruppe gegen Kritik an der Verzögerung. Die Gesetzesvorlage müsse genau ausformuliert sein, und es sei ja auch noch Zeit, sagte er. Denn: »Egal ob wir jetzt diese Woche anfangen oder im März anfangen mit der ersten Lesung: In der ersten Aprilwoche tagt der Bundesrat, und da muss es dann ja auch noch verabschiedet werden.«
Unabhängig von der allgemeinen Impfpflicht wird in der Politik auch noch über die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime diskutiert. Dabei geht es aber um die Details ihrer Umsetzung.