Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen ersten Vorschlag für den künftigen Umgang mit Reiserückkehrern erarbeitet. Ein Referentenentwurf, der dem SPIEGEL vorliegt, sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Corona-Tests bei allen Urlaubern übernimmt, die aus dem Ausland zurückkehren. Um “das Risiko der Einschleppung von Infektionen” zu verhindern, sollten alle aus dem Ausland einreisenden Personen grundsätzlich getestet werden können, heißt es in dem Papier, “soweit deren Einreise noch nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt”.
Die Tests will Spahn aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlen. Der Referentenentwurf nennt für die Kosten eine grobe Schätzung. Für eine Million ungebündelter Tests belaufen sich die Mehrausgaben für die Labordiagnostik demnach auf rund 50,5 Millionen Euro.
In Deutschland gilt, dass Personen mit Symptomen grundsätzlich Anspruch darauf haben, dass die Kosten für einen Test übernommen werden. Auch andere Sonderregelungen sind inzwischen in Kraft: Um etwa Reihentests in Pflegeheimen oder Kliniken möglich zu machen, hat Spahn die entsprechende Verordnung erst Anfang Juni überarbeitet. Der neue Entwurf sieht solche Regelungen künftig auch für Rehabilitationseinrichtungen vor.
Am Montag hatte Spahn angekündigt, eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten auf den Weg bringen zu wollen. Grundlage dafür sei eine Regelung des Infektionschutzgesetzes. Der Referentenentwurf geht nicht auf die Frage ein, wie eine Testpflicht praktisch umgesetzt werden soll. Er beschränkt sich auf die Frage der Kostenübernahme.
Für verpflichtende Tests ist eine weitere Vorgabe erforderlich. Jedoch heißt es in dem aktuellen Entwurf ausdrücklich, dass “asymptomatische Personen” Anspruch auf einen Test haben, wenn sie sich außerhalb der Bundesrepublik oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Erwähnt werden in diesem Zusammenhang Regionen, in denen sich in einem Zeitraum von sieben Tagen mehr als 50 von 100.000 Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.
Spahn greift bei seiner Verordnung auf ein Gesetz zurück, das der Bundestag im März auf den Weg gebracht hat: “Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”. Darin ist festgelegt, dass der Bundesgesundheitsminister durch eine schlichte Rechtsverordnung bestimmen kann, wer Anspruch auf Corona-Tests hat. Den Bundesrat muss er dazu nicht um Zustimmung bitten, allerdings den Spitzenverband der Krankenkassen anhören.
Das Gesundheitsministerium wollte sich auf Nachfrage nicht äußern und verwies darauf, es handle sich um einen noch nicht abgestimmten Entwurf.