Der Rauswurf von Andreas Kalbitz aus der AfD sorgt weiter für Streit auf höchster Parteiebene. Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland sagte der “Welt”, dass er sich in dem Fall “einzig und allein nach den Entscheidungen und Urteilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit richten” werde. “Denn beim Bundesschiedsgericht geht es offensichtlich um bestimmte politische Interessen, die hier aber nichts zu suchen haben dürfen.”
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte am Samstag die Aufhebung von Kalbitz’ Mitgliedschaft bestätigt. Der Brandenburger Fraktionsvorsitzende war einer der Wortführer des offiziell aufgelösten “Flügels” um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke. Der Verfassungsschutz stuft die Strömung als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” ein.
Der AfD-Bundesvorstand hatte die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Mai per Mehrheitsbeschluss annulliert. Als Grund gab er an, dieser habe beim Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) sowie bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz bestreitet die HDJ-Mitgliedschaft. Zwischenzeitlich war er aufgrund einer Entscheidung des Landgerichts Berlin wieder Mitglied der AfD – allerdings vorbehaltlich der Klärung durch das oberste Schiedsgericht der Partei.
AfD-Chef Jörg Meuthen wies Gaulands Vorwürfe an das Bundesschiedsgericht zurück. “Die Kritik an unserem Schiedsgericht finde ich komplett inakzeptabel”, sagte Meuthen den Zeitungen der Funke Mediengruppe. “Niemand in der Partei sollte behaupten, dem Bundesschiedsgericht der AfD gehe es um politische Interessen.”
Die Richter arbeiteten “ehrenamtlich und sehr sorgsam”, sagte Meuthen. “Sie sind vom Parteisouverän, dem Parteitag, in diese Ämter gewählt worden. Das Urteil jetzt nicht zu akzeptieren, halte ich für ein befremdliches Rechtsstaatsverständnis. Parteiintern ist der Vorgang abgeschlossen; Kalbitz ist nicht mehr Mitglied.”
Kalbitz plant, in einem Eilverfahren gegen den Rauswurf vorzugehen. “Derzeit wird geprüft, ob der Beschluss des Bundesschiedsgerichts ausreichend als juristische Grundlage ist oder ob die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden muss”, sagte Kalbitz der Nachrichtenagentur dpa. “Sobald das geklärt ist, gibt es einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und einen für das Hauptsacheverfahren. Ich sehe dem Verfahren weiterhin sehr zuversichtlich entgegen und hoffe auf schnelle Klärung und nötige Ruhe zur Sachpolitik im Sinne der Partei.”
Die AfD im Brandenburger Landtag hatte ihre Geschäftsordnung zugunsten von Kalbitz so geändert, dass auch ein Parteiloser Mitglied der Fraktion sein kann. Die Pressestelle des Landtags erklärte am Montag, aufgrund dieser Änderung sei die Mitgliedschaft in der Fraktion und die Funktion als Fraktionsvorsitzender nicht von der Entscheidung des Schiedsgerichts berührt. Sollte Kalbitz tatsächlich weiter die Fraktion führen, will Parteichef Meuthen dagegen vorgehen: “Damit würde sich die gesamte Fraktion direkt gegen die Partei im Ganzen wenden. Das wäre so nicht hinnehmbar”, sagte Meuthen im RBB-Sender Radio eins. “Das heißt, dass darauf reagiert werden wird.” Wie das passieren könnte, sagte er nicht.