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Europäische Union

Flugverspätung in die und aus der EU: Wie Passagiere eine Entschädigung erhalten können

Flugverspätungen sind eine bedauerliche Realität bei Flugreisen und führen oft zu erheblichen Unannehmlichkeiten für die Passagiere. Egal, ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind, eine Verspätung kann Ihre Pläne durchkreuzen und unnötigen Stress verursachen. Wenn Ihr Flug in die oder aus der Europäischen Union (EU) jedoch verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn Sie Ihre Rechte als Fluggast gemäß den EU-Verordnungen kennen, können Sie sich in solchen Situationen besser zurechtfinden und sicherstellen, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Verständnis der EU-Verordnung EG 261/2004

Die EU-Verordnung EG 261/2004 ist der Eckpfeiler der Fahrgastrechte in der EU. Sie legt gemeinsame Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung, bei Flugannullierungen oder großen Verspätungen fest. Sie gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft, sowie für Flüge, die in der EU ankommen und von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

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Nach dieser Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn sich ihr Flug bei der Ankunft um drei Stunden oder mehr verspätet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung. Diese Verordnung gilt sowohl für Linien- als auch für Charterflüge, einschließlich Inlands- und Auslandsflüge innerhalb der EU.

Bedingungen für die Entschädigung

Um Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 zu haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  1. Dauer der Flugverspätung: Die Verspätung muss bei der Ankunft am Endziel mindestens drei Stunden betragen. Diese Zeitspanne berechnet sich aus der Zeit, in der das Flugzeug am Flugsteig ankommt und die Türen geöffnet werden, damit die Fluggäste aussteigen können.
  2. Flugtauglichkeit: Die Verordnung gilt für Flüge, die von einem beliebigen EU-Flughafen aus starten, sowie für Flüge, die von in der EU ansässigen Fluggesellschaften durchgeführt werden und aus einem Nicht-EU-Land in der EU ankommen. Wenn Sie beispielsweise mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft von New York nach Paris fliegen, sind Sie abgedeckt. Fliegen Sie jedoch mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft von New York nach Paris, gilt die Verordnung nicht.
  3. Außergewöhnliche Umstände: Eine Entschädigung ist nicht fällig, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen. Dazu können schwere Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, politische Instabilität oder Streiks der Flugsicherung gehören. Hätte die Fluggesellschaft jedoch angemessene Maßnahmen ergreifen können, um die Verspätung zu verhindern, haben Sie möglicherweise trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung.

Entschädigungsbeträge

Die Höhe der Entschädigung, die Sie fordern können, hängt von der Entfernung Ihres Fluges und der Dauer der Verspätung ab. Die Entschädigung wird in der Regel in Euro gezahlt, kann aber auf Wunsch in eine andere Währung umgerechnet werden. Es gelten die folgenden Beträge:

  • 250 € für Flüge bis zu einer Entfernung von 1.500 km.
  • 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km.
  • 600 € für Flüge über 3.500 km.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Fluggesellschaft bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, aber weniger als vier Stunden auf einem Flug über 3 500 km die Entschädigung um 50 % auf 300 € reduzieren kann.

Zusätzliche Rechte und Leistungen

Neben der finanziellen Entschädigung haben die Fluggäste Anspruch auf bestimmte Betreuungsleistungen während der Verspätung. Dazu gehören:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen: Die Fluggesellschaft muss Essen und Getränke bereitstellen, die der Dauer der Verspätung angemessen sind. In der Regel handelt es sich dabei um Gutscheine für Flughafenrestaurants oder Cafés.
  • Kommunikation: Sie haben Anspruch auf zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe, um Ihre Kontakte über die Verspätung zu informieren.
  • Unterkunft: Wenn Ihre Verspätung über Nacht andauert, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Hotelunterkunft und den Transport zum und vom Flughafen zur Verfügung stellen.
  • Umleitung oder Rückerstattung: Wenn Ihr Flug mehr als fünf Stunden Verspätung hat, können Sie wählen, ob Sie Ihre Reise mit einem anderen Flug fortsetzen (Umleitung) oder sich den Flugpreis vollständig erstatten lassen. Wenn Sie sich für eine anderweitige Beförderung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Ihnen so schnell wie möglich einen Flug zu Ihrem Endziel anbieten.

Wie Sie eine Entschädigung beantragen

Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen kann einschüchternd wirken, ist aber ganz einfach, wenn Sie die richtigen Schritte beachten:

  1. Prüfen Sie die Anspruchsberechtigung: Stellen Sie zunächst fest, ob Ihre Flugverspätung die in der EU-Verordnung EG 261/2004 festgelegten Bedingungen erfüllt. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Angaben haben, z. B. Ihre Flugnummer, die Buchungsnummer und die Dauer der Verspätung.
  2. Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft: Reichen Sie einen Entschädigungsantrag direkt bei der Fluggesellschaft ein. Dies kann häufig über ein Online-Formular auf der Website der Fluggesellschaft erfolgen. Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten Informationen angeben, einschließlich Ihrer Kontaktdaten, Fluginformationen und einer kurzen Beschreibung der Verspätung.
  3. Bewahren Sie die Unterlagen auf: Bewahren Sie Kopien Ihrer Bordkarte, der Buchungsbestätigung und eventueller Quittungen für die durch die Verspätung entstandenen Kosten auf. Diese Dokumente sind wichtig, wenn Sie Ihre Forderung eskalieren müssen.
  4. Eskalieren Sie den Fall, wenn es nötig ist: Wenn die Fluggesellschaft Ihre Forderung ablehnt oder nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens antwortet, können Sie die Angelegenheit an eine nationale Durchsetzungsstelle in der EU weiterleiten oder einen Drittanbieter wie AirHelp beauftragen, Sie bei Ihrer Forderung zu unterstützen.

Fristen für Ansprüche

Es ist wichtig zu wissen, dass die Fristen für die Einreichung einer Klage von Land zu Land unterschiedlich sind. Im Allgemeinen haben Sie zwei bis fünf Jahre ab dem Datum des Fluges Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. Im Vereinigten Königreich beispielsweise haben Sie sechs Jahre Zeit, um einen Anspruch geltend zu machen, während in Deutschland die Frist drei Jahre beträgt.

Fazit

Flugverspätungen von und nach der EU können frustrierend sein, aber wenn Sie Ihre Rechte gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 kennen, können Sie eine schlechte Situation in eine Chance auf Entschädigung verwandeln. Unabhängig davon, ob es sich um eine kurze Verspätung oder eine längere Unterbrechung handelt, kann es einen großen Unterschied machen, über die Bedingungen und das Verfahren zur Geltendmachung von Entschädigungen informiert zu sein. Bewahren Sie stets Ihre Unterlagen auf, machen Sie sich mit Ihren Rechten vertraut und zögern Sie nicht, bei einer Verspätung die Ihnen zustehende Entschädigung einzuklagen.

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