Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die Veröffentlichung der hessischen NSU-Akten kritisiert. Grundsätzlich gelte, dass Akten aus guten Gründen als geheim eingestuft werden könnten, erklärte am Montag ein Sprecher des Bundeskanzlers gegenüber dem ZDF. Es gebe Regeln für die »Entstufung von Akten«, also die Aufhebung der Geheimhaltung.
Die Vorgehensweise von ZDF-Moderator Jan Böhmermann und der Transparenzinitiative »Frag den Staat« nannte Scholz einen Verstoß gegen diese Regeln, der nicht Schule machen sollte. »Grundsätzlich ist es so, dass diese Bundesregierung insgesamt sehr regelkonform arbeitet und alle Veröffentlichungen, die den Regeln nicht entsprechen, nicht begeistert zur Kenntnis nimmt«, hieß es weiter.
Das »ZDF Magazin Royale« und »Frag den Staat« hatten am vergangenen Freitag die hessischen Akten zu den rechtsterroristischen NSU-Morden in Deutschland veröffentlicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen hat nach der Veröffentlichung der Akten Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt wegen der unrechtmäßigen Weitergabe von als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten.
Die sogenannten NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes sind Ergebnis einer Prüfung, bei der die Behörde eigene Dokumente zum Rechtsextremismus auf mögliche Bezüge zum NSU untersucht hatte. Um sie gibt es seit Jahren Streit. Die Akten waren zunächst für 120 Jahre als geheim eingestuft worden, später wurde die Zeit auf 30 Jahre verringert. Mehr als 130.000 Personen hatten bereits in einer Petition die Veröffentlichung gefordert.
Der »Nationalsozialistische Untergrund« hatte über Jahre unerkannt Morde in Deutschland verübt. Die Opfer der Rechtsterroristen waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin.