Zuletzt hatte ein Bündnis aus Vereinen, Stiftungen und Initiativen an die Ampel appelliert, ein »gigantisches Konjunkturprogramm für die extreme Rechte« zu verhindern. Nun hat sich auch die FDP klar dafür ausgesprochen, staatliche Zuschüsse für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung per Gesetz auszuschließen.
Es dürfe kein Geld aus Bundesmitteln dazu verwendet werden, »rechte Kaderschmieden zu fördern«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Im August hatte er sich bereits im SPIEGEL-Interview klar positioniert.
Der Hintergrund: Anders als andere parteinahe Stiftungen wird die Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht vom Staat bezuschusst. Die AfD hat deshalb ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht angestrengt. Sie sieht ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Über die AfD-Klage wird am heutigen Dienstag (10 Uhr) in Karlsruhe mündlich verhandelt (Az. 2 BvE 3/19). Es geht um Fördergelder von bis zu 70 Millionen Euro jährlich.
Thomae sagte, es sei »den Bürgern nicht vermittelbar, wenn mit Steuergeld Kräfte unterstützt werden, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung torpedieren«. Der FDP-Politiker forderte »ein Stiftungsgesetz mit festen Kriterien«. Dieses solle die Arbeit der politischen Stiftungen »nachprüfbar an die freiheitlich-demokratische Grundordnung binden«.
Thomae plädierte zudem dafür, in dem Gesetz festzulegen, dass eine Stiftung erst dann Fördermittel erhält, wenn die ihr nahestehende Partei mindestens drei volle Wahlperioden im Bundestag vertreten ist. Auch die den Grünen und Linken nahestehenden Stiftungen hätten staatliche Gelder erst zwölf beziehungsweise 15 Jahre nach dem erstmaligen Einzug in den Bundestag erhalten, sagte der FDP-Politiker. Die AfD gehört dem Bundestag seit fünf Jahren an.
Über Zuschüsse an die politischen Stiftungen entscheidet der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen. Laut dem Haushaltsgesetz 2022 soll nur gefördert werden, wer für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintritt. Eine genaue gesetzliche Regelung für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen gibt es aber nicht. Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler hatten schon länger darauf hingewiesen, dass Karlsruhe dieses Verfahren, das nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, wohl kritisieren dürfte.
Offenbar Widerstand in Teilen der Ampel
Im August war die AfD mit einem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert, mit dem sie sofortige Zuschüsse für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch vor der endgültigen Entscheidung erreichen wollte.
Eine mögliche gesetzliche Regelung, die vorschreiben würde, dass sich Stiftungen auch für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen müssen, um Gelder zu bekommen, bekäme derzeit in der Ampel wohl keine Mehrheit. Grüne und FDP sind dafür, doch die SPD blockiert dem Vernehmen nach. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag steht, dass man die Finanzierung von Stiftungen »rechtlich besser absichern« wolle.
Im Juli sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese dem SPIEGEL, dass ein Stiftungsgesetz eine denkbare Möglichkeit sei, jedoch »nicht zwingend einen Mehrwert an Transparenz und Kontrolle« schafft. Für ihn sei eine bessere rechtliche Absicherung auch über einen einfachen Beschluss im Haushaltsgesetz oder gegebenenfalls angepasste Verwaltungsvorschriften möglich.