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Berlin: Ampel-Koalition spricht sich für Wiederholung in rund 300 Wahllokalen aus

Schlange vor Berliner Wahllokal am 26. September 2021


Foto: Sebastian Gollnow / dpa

Die Ampelparteien machen einen Vorschlag, wie mit dem Wahlchaos in Berlin umgegangen werden könnte: Sie halten es für notwendig, die Bundestagswahl in 300 von knapp 2300 Stimmbezirken zu wiederholen. Dies beziehe sich ausschließlich auf die Zweitstimmen, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner der Nachrichtenagentur AFP.

Fechner schickte demnach einen entsprechenden Vorschlag der Ampelvertreter im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags an die Vorsitzende Daniela Ludwig (CSU). Das Schreiben liegt dem SPIEGEL vor; zunächst hatte AFP darüber berichtet.

Der Ausschuss soll eine Empfehlung abgeben, auf deren Basis dann der Bundestag abstimmt. Das soll womöglich noch im Oktober geschehen. Da die Ampelparteien die Mehrheit im Ausschuss stellen, gilt eine Zustimmung des Gremiums zu dem Vorschlag als wahrscheinlich. Es wird allerdings erwartet, dass dann Klagen dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingehen und dieses das letzte Wort hat.

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Parallel zur Bundestagswahl wurden am 26. September 2021 in Berlin das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne; zudem fand an dem Tag der Berlin-Marathon statt.

Diese Kombination mündete vielerorts in Chaos. Stimmzettel fehlten oder wurden falsch ausgegeben, es gab lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Deshalb gibt es zahlreiche Einsprüche gegen das Ergebnis, insbesondere von Bundeswahlleiter Georg Thiel.

Hintergrund des Ampelvorschlags ist eine Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs am vergangenen Mittwoch zu den Pannen bei der Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenwahl. Das Gericht ließ klar erkennen, dass es eine Wiederholung für dringend angebracht hält (mehr dazu lesen Sie hier ).

»Das Berliner Verfassungsgericht hat uns darin bestärkt, Neuwahlen dort durchzuführen, wo Wahlfehler geschehen sind«, sagte Fechner. »Anders als das Berliner Verfassungsgericht sehen wir wie der Bundeswahlleiter die Wahlfehler aber nicht in jedem Wahlkreis.«


Demnach soll beispielsweise eine verspätete Schließung eines Wahllokals in der Regel erst dann als Wahlfehler gelten, wenn noch nach 18.45 Uhr Stimmen abgegeben werden konnten. »Auch meinen wir, dass eine kurze Unterbrechung des Wahlvorgangs von unter 15 Minuten noch keinen Wahlfehler darstellt und eine Wartezeit in dieser Größenordnung für Bürgerinnen und Bürger zumutbar ist«, sagte Fechner.

Thiel sah die Vorfälle in knapp 340 Stimmbezirken als gravierend an und forderte eine Wiederholung der Wahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen. In einem Fall – in Berlin-Reinickendorf – zog Thiel auch das Erststimmenergebnis in Zweifel. Dieser Einschätzung schloss sich die Ampel nun nicht an.

Fechner sieht es als geboten an zu diskutieren, ob der Bundestag zukünftig weiterhin die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen vornehmen sollte oder nicht gleich das Bundesverfassungsgericht. Derzeit entschieden Bundestagsabgeordnete über ihre eigene Zukunft und Mandate ihrer Kollegen. »Das kann zu Interessenkonflikten führen, und deshalb liegt eine Prüfung nahe, die Wahlprüfung durch den Bundestag abzuschaffen und die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl allein dem Bundesverfassungsgericht zu übertragen.«


ulz/cte/AFP

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