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Lufthansa trennt sich wegen Vorwürfen von russischem Caterer Aeromar

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Catering der Lufthansa: Großküchenbetreiber Aeromar in Russland wird zum Problem


Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Die Deutsche Lufthansa ist trotz der Sanktionen gegen Russland offenbar noch immer über Umwege auf dem russischen Markt aktiv. Das zeigen Recherchen des ZDF-Politikmagazins »frontal«. Über ihre Tochterfirma LSG hält die Lufthansa demnach 49 Prozent am russischem Airline-Caterer Aeromar, die staatliche russische Fluggesellschaft Aeroflot besitzt die restlichen 51 Prozent der Firmenanteile.

Aeromar betreibt in Russland mehrere Standorte mit Großküchen, um die Passagiere von Aeroflot und anderer Fluglinien an Bord zu versorgen. Dazu hatte Aeromar 2014 auch auf der von Russland annektierten Krim einen Standort eröffnet.

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Auf Anfrage kritisierte der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba, die Lufthansa »sollte ehrlich sagen: Wir haben nichts gegen Blutgeld«. Der Konzern mache »Geschäfte trotz des vergossenen ukrainischen Bluts und schadet dem Ruf Deutschlands«. Er fordere das Management des Unternehmens auf, sich sofort von Aeromar zurückzuziehen und die Unterstützung der Kriegsverbrechen Russlands einzustellen.

Lufthansa weist Verstoß gegen Sanktionen zurück

Aufgrund des Berichts über die Caterer-Connection nach Russland will sich die Lufthansa nun von Aeromar trennen. Entweder werde dies im Zuge des geplanten Verkaufs der Tochter LSG geschehen oder auch losgelöst davon, sagte ein Konzernsprecher. Grund für diese Entscheidung seien die ZDF-Recherchen.

Zugleich wies die Lufthansa die Anschuldigungen zurück: »Es ist nicht gegen EU-Sanktionen verstoßen worden.« Die Lufthansa-Gruppe sei nur Minderheitsgesellschafterin und deshalb nicht an der Entscheidung beteiligt gewesen, in der Krimstadt Simferopol eine Küche zu errichten. Zudem unterliege Aeromar als russische Gesellschaft nicht den EU-Sanktionsverordnungen, argumentierte der Konzern.

Die Europäische Union hatte nach der Annexion der Krim durch Russland erste Sanktionen beschlossen. Europäischen Firmen ist »die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in Bezug auf die Errichtung, den Erwerb oder die Entwicklung von Infrastruktur in den Bereichen Verkehr auf der Krim oder in Sevastopol« demnach verboten. So steht es in der EU-Verordnung 825/2014 vom 30. Juli 2014. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 wurden die Sanktionen ausgeweitet und verschärft.


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Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses des Bundestages, Anton Hofreiter (Grüne), forderte nun eine Verschärfung der Sanktionsgesetze. Die EU müsse deutlich machen, »dass in ganz Europa Verstöße gegen die Sanktionen strafbar sind«, sagte Hofreiter dem ZDF-Magazin. Dazu gehöre auch die Frage der Minderheitsbeteiligung. »Das muss klar geregelt sein, damit sich niemand mehr rausreden kann.«


kig

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